Der Betriebsratsvorsitzende nimmt bekanntlich Erklärungen entgegen. Diese muß er dem Gremium vorlegen; erst dann liegen sie dem Betriebsrat zur Behandlung vor.

Ich verstehe es so, daß der gesamte Schriftverkehr des Vorsitzenden [in seiner Eigenschaft als Vorsitzender] dem Gremium zugänglich zu machen ist, nicht nur die eigentlichen "Erklärungen" vom AG usw. Das bezieht sich auch auf Briefe oder E-Mails einzelner Betriebsangehöriger und dergleichen. Der Vorsitzende hat keine Geheimkorrespondenz zu führen.

Sehe ich das richtig und gibt es irgendeinen Kommentar oder ein Gerichtsurteil dazu?