Erstellt am 06.09.2007 um 12:11 Uhr von Barbara
Hallo,
natürlich kann der BR die Informationen erst dann behandeln, wenn sie ihm vorgestelt werden.
Man muss aber die Fristen im Auge behalten, denn die beginnen zu laufen, wenn der BRV die Information zur Kenntnis genommen hat. Unabhängig davon wann er die Infos weiter an den gesamten BR weiter gegeben hat.
( BetrVG § 26 Abs.2, RN 26, 27 , 8 Auflage ,Däubler,Kittner,Klebe)
Jedes BR- Mitglied hat das Recht in die gesamte BR- Dokumentation Einsicht zu nehmen.
Es gibt keine Geheimkorrespondenz. (BetrVG § 34 Abs.3)
Erstellt am 06.09.2007 um 14:51 Uhr von Heinz
Hallo Abakus,
jedes BR Mitglied hat Einsichtsrecht. Der Vorsitzende sollte zu einem bestimmten Fall eine Akte anlegen und alle Unterlagen, die er erhält abheften. Rummailen, oder zuschicken muss er diese Unterlagen den BR Mitgliedern aber nicht, sondern es ist eine Holschuld des BRmitgliedes. Kopieren oder einscannen von vertraulichen Akten empfielt sich aus Datenschutzgründen nicht. In der BR Sitzung sollte der BRV die vom AG erhaltenen Unterlagen dann vorlesen und eine Beratung und Beschlussfassung im Gremium herbeiführen. Das ist alles nur eine Empfehlung, natürlich kann man`s auch anders machen.
Erstellt am 06.09.2007 um 14:57 Uhr von Tamirasun
Auch hat jedes Betriebsratsmitglied eine gewisse Geheimhaltungspflicht, wenn zum Beispiel ein Betriebzugehöriger um vertrauensvolle Behandlung des Falles bzw. um Geheimhaltung bittet.
Eigentlich ist davon auszugehen, dass Du ohne das Einverständnis des Betroffenen, keine weitere Person über die Sache unterrichten darfst.
Das wurde in einem Seminar erläutert, wo es um die Haftung etc. des Betriebsrates ging.
Deshalb kannst Du nicht wirklich jede einzelne Email und jeden Kontakt zur Kenntnisnahme erwarten.
Natürlich sollte man dem BRV soweit vertrauen, als das er nicht dringende und wichtige Dinge verheimlicht.
Dann würde ich wirklich das Gespräch suchen, denn der BRV ist ja nicht alleine das Gremium und kann nicht einfach eigenverantwortlich Dinge behandeln, die vom kompletten Gremium behandelt oder beschlossen werden müssen.
Erstellt am 07.09.2007 um 01:02 Uhr von Abakus
@Heinz
>Rummailen, oder zuschicken muss er diese Unterlagen den BR Mitgliedern aber nicht, sondern es ist eine Holschuld des BRmitgliedes.
Holen kann man nur etwas, wenn man weiß, daß es da ist. Unser Vorsitzender wird immer wieder dabei erwischt, daß er an ihn gerichtete Post nicht dem Gremium weiterleitet. Das gilt auch für E-Mails, da er einen eigenen PC hat.
Erstellt am 07.09.2007 um 08:18 Uhr von Heinz
Abakus,
du widersprichst Dir doch momentan selber: "Unser Vorsitzender wird immer wieder dabei erwischt, daß er an ihn gerichtete Post nicht dem Gremium weiterleitet" wen hat denn auch diese Post zu interessieren, doch nur ihn selbst, oder??? Erst wenn er Unterlagen zurückhält, die Euch betreffen, kann`s eng werden. Dann müsst ihr ihn einfach abwählen, so einfach ist das.