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Wahl und Co.

T
Trekki4002
Feb 2021 bearbeitet

Hallo, ich habe 3 Fragen bezüglich einer BR Wahl, da der Wahlvorstand leider nicht antwortet.

Unser BR ist wegen Austritten deutlich unter die Mindestzahl gefallen. Jetzt hat der Wahlvorstand am letzten Mittwoch das Wahlausschreiben als Listewahl veröffentlicht. Die Wahl ist aber ist erst im Mai angedacht. Jetzt meine Fragen:

  1. Gibt es sowas wie eine Rückwärts Wahl Frist, weil ich es mir nur so erklären kann warum die Wahl soweit in der Zukunft ist, also das man sagt jetzt 5-6 Wochen Stützunterschriften sammeln etc. Ich dachte immer nur man hat nach dem Wahlausschreiben 2 Wochen Zeit für Listen einreichen usw. ?

  2. Gelten die Stützunterschriften auch digital, weil 60 Prozent der Kollegen im Homeoffice sind und man ja nicht alle wegen Unterschriften einzeln anschreiben kann?

  3. Wird trotzdem wieder nächstes Jahr ein BR gewählt im BR Wahljahr 2022 oder fällt das aus weil jetzt gewählt wurde?

Danke für Antworten ?

25303

Community-Antworten (3)

C
celestro

19.02.2021 um 01:37 Uhr

"das Wahlausschreiben als Listewahl veröffentlicht"

Ob eine Listenwahl stattfindet, entscheidet nicht der WV.

"Ich dachte immer nur man hat nach dem Wahlausschreiben 2 Wochen Zeit für Listen einreichen usw. ?"

Was steht denn in dem Wahlausschreiben bezüglich der Frist zum Einreichen von Wahlvorschlägen? Wenn die Frist endet, sind ja noch einige andere Schritte zu tun.

Wenn die Wahl erst im Mai stattfindet, würdet Ihr nächstes Jahr nicht wieder wählen müssen.

Auf digitale Unterschriften würde ich mich nicht verlassen. Wenn Du Deinen Wahlvorschlag fertig hast, könnte man diesen digitalisieren und die Kollegen könnte eine Stützunterschrift leisten, indem Sie ein Formular ausfüllen, welches deutlich macht, das Dein Wahlvorschlag unterstützt werden soll.

B
BRHamburg

19.02.2021 um 05:19 Uhr

Ich denke das genau das die Überlegung des Wahlvorstandes war. Man wählt jetzt im Mai den BR und muss nächstes Jahr nicht schon wieder wählen. Außerdem sind drei Monate keine übermäßig lange Wahlphase.

K
Kjarrigan

19.02.2021 um 08:53 Uhr

  1. Es gibt Mindestfristen, sodass man in "Wahlkalender" nachsehen kann wie lange Vorbereitung es mind. braucht. Eine Verlängerung der Fristen auf mehrere Wochen - wie z.B. zur Stützunterschriftensammlung ist keine Problem
  2. Das BetrVG ist "urlalt" - da sit noch nichts digital. Vielleicht gibt es in Zukunft mal ne Digitalreform :) - Und vielleicht hat der Wahlvorstand genau deswegen die lange Frist gewählt um das hin und herschicken zu ermöglichen.
  3. § 13 (3) BetrVG - Ist die Wahl noch kein Jahr her, muss in der regelmäßigen Wahlperiode (Mzz - Mai 2022) nicht nochmal gewählt werden.

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