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Anhörung bei geringfügig Beschäftigten?

H
Holdi
Jan 2018 bearbeitet

AHHHHHHH, habe da ein Problem. Unser Wahlausschuss hat die Mitarbeiterliste angefordert. Hieraus können wir erkennen, dass bei uns Leute beschäftigt sind, die wir teilweise gar nicht kennen ( sind wohl in unserer Muttergesellschaft eingesetzt)! Wir vom Betriebsrat haben über diese MA's nie eine Anhörung bekommen! Sind die 400 Euro Kräfte eigentlich in der Anhörungspflicht?? Wenn ja, wo steht das??

82007

Community-Antworten (7)

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ridgeback

25.02.2010 um 11:34 Uhr

Holdi, sind 400 Eurokräfte in Deinen Arbeitnehmer? Wenn ja, siehe § 99 BetrVG.

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holdi

25.02.2010 um 14:05 Uhr

Werde da nicht wirklich schlau draus! Sind sie denn AN im eigentlichen Sinne? Uns geht es darum, ob er uns eine Anhörung hätte geben müssen?? Bei Festeinstellungen (Vollzeit), kommt er seinen Verpflichtungen ja nach!

D
derdermalwjlwar

25.02.2010 um 14:27 Uhr

Wo im 99 steht denn, dass sich die Unterrichtung nur auf AN bezieht? Ich lese das nirgends.

Die Unterrichtung ist erforderlich bei jeglichem Beschäftigten der in den Betrieb eingegliedert wird.

D
DocPille

25.02.2010 um 14:32 Uhr

@all

Sind denn 400€ Kräfte keine AN???

H
holdi

25.02.2010 um 15:15 Uhr

Ich bin der Meinung ja! Das würde bedeuten, dass man uns ca. 5 Anhörungen unterschlagen hat! Wir konnten es ja nicht wissen, da diese Kollegen ja in der Muttergesellschaft eingesetzt sind. Hmm, wie würdet Ihr jetzt verfahren! Ein nettes Schriftstück für die GL??? Kann ja so nicht weitergehen!

D
DocPille

25.02.2010 um 15:23 Uhr

@holdi

Natürlich sind das AN wie alle anderen auch. Aber nennt mir einen Betrieb wo dieses nicht passiert,das ohne BR eingestellt wurde. Was wollt ihr nun machen,den AG auffordern die eingestellten MA wieder vor die Tür zu setzen sicher nicht. Ein nettes Schriftstück aufsetzen mit Hinweis auf §100/101 und dann mal sehen was passiert

P
Petrus

25.02.2010 um 15:40 Uhr

Warum sollte ein AN kein Beschäftigter sein, nur weil er pauschal besteuert wird?

@Doc: Naja, man kann auch nach §23(3) für die Zukunft das "Vergessen" der Anhörung durch den ArbGeb kostenpflichtig machen ;-)

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