Erstellt am 25.02.2010 um 10:34 Uhr von ridgeback
Holdi,
sind 400 Eurokräfte in Deinen Arbeitnehmer? Wenn ja, siehe § 99 BetrVG.
Erstellt am 25.02.2010 um 13:05 Uhr von holdi
Werde da nicht wirklich schlau draus! Sind sie denn AN im eigentlichen Sinne? Uns geht es darum, ob er uns eine Anhörung hätte geben müssen?? Bei Festeinstellungen (Vollzeit), kommt er seinen Verpflichtungen ja nach!
Erstellt am 25.02.2010 um 13:27 Uhr von derdermalwjlwar
Wo im 99 steht denn, dass sich die Unterrichtung nur auf AN bezieht? Ich lese das nirgends.
Die Unterrichtung ist erforderlich bei _jeglichem_ Beschäftigten der in den Betrieb eingegliedert wird.
Erstellt am 25.02.2010 um 13:32 Uhr von DocPille
@all
Sind denn 400€ Kräfte keine AN???
Erstellt am 25.02.2010 um 14:15 Uhr von holdi
Ich bin der Meinung ja! Das würde bedeuten, dass man uns ca. 5 Anhörungen unterschlagen hat! Wir konnten es ja nicht wissen, da diese Kollegen ja in der Muttergesellschaft eingesetzt sind. Hmm, wie würdet Ihr jetzt verfahren! Ein nettes Schriftstück für die GL??? Kann ja so nicht weitergehen!
Erstellt am 25.02.2010 um 14:23 Uhr von DocPille
@holdi
Natürlich sind das AN wie alle anderen auch.
Aber nennt mir einen Betrieb wo dieses nicht passiert,das ohne BR eingestellt wurde.
Was wollt ihr nun machen,den AG auffordern die eingestellten MA wieder vor die Tür zu setzen sicher nicht.
Ein nettes Schriftstück aufsetzen mit Hinweis auf §100/101 und dann mal sehen was passiert
Erstellt am 25.02.2010 um 14:40 Uhr von Petrus
Warum sollte ein AN kein Beschäftigter sein, nur weil er pauschal besteuert wird?
@Doc: Naja, man kann auch nach §23(3) für die Zukunft das "Vergessen" der Anhörung durch den ArbGeb kostenpflichtig machen ;-)