Erstellt am 17.02.2021 um 14:21 Uhr von rtjum
wieso solltet ihr euch enthalten?
Auch wenn ihr nicht betroffen seid, solltet ihr doch trotzdem eine Meinung dazu haben.
Erstellt am 17.02.2021 um 14:33 Uhr von Thomas63
Passiert bei uns auch manchmal. Wir schreiben bei diesen Fällen die Standorte mit rein für die die Beschlüsse gelten.
z.B. Diese BV gilt für die Standorte Frankfurt, München und Hamburg.
Wenn ihr aus Köln kommt und die BRs aus den Standorten sind fein mit den Regelungen kann man auch zustimmen.
Erstellt am 17.02.2021 um 15:37 Uhr von celestro
"Sehen wir es richtig uns bei solchen Beschlüssen zu enthalten oder ist dies auch nicht der richtige Weg?"
Eure Entscheidung! Aber ich könnte es nachvollziehen, da Euch die Sachen ja nicht betreffen.
Erstellt am 17.02.2021 um 19:51 Uhr von Dummerhund
Die Frage stellt sich, war der GBR hier überhaupt zuständig.
https://www.haufe.de/personal/haufe-personal-office-platin/tillmanns-heise-u-a-betrvg-50-zustaendigkeit-2-originaere-zustaendigkeit-des-gesamtbetriebsrats-abs-1_idesk_PI42323_HI612265.html
Erstellt am 18.02.2021 um 04:17 Uhr von BRHamburg
Ich denke nicht das es der richtige Weg ist. Den ihr seid als Mitglieder im GBR nicht nur Vertreter eures Standortes, sondern eben auch für die anderen Standorte gegenüber des Arbeitgebers. Und am Ende dürfte es schwer sein für euren Standort eine andere Lösung zu finden als im GBR wenn es mal dazu kommen sollte. Ihr seid also vieleicht nicht im Moment direkt betroffen aber indirekt schon.