Abstimmung GBR betrifft eigenen Standort nicht
Hallo,
folgende Frage. Im GBR werden auch Beschlüsse gefasst die zwar einen Teil der Standorte betrifft aber eben nicht unseren....also sollen wir einen Beschluss für etwas mit befassen ohne selbst davon betroffen zu sein. Sehen wir es richtig uns bei solchen Beschlüssen zu enthalten oder ist dies auch nicht der richtige Weg?
Vielen Dank im Voraus
Community-Antworten (5)
17.02.2021 um 15:21 Uhr
wieso solltet ihr euch enthalten? Auch wenn ihr nicht betroffen seid, solltet ihr doch trotzdem eine Meinung dazu haben.
17.02.2021 um 15:33 Uhr
Passiert bei uns auch manchmal. Wir schreiben bei diesen Fällen die Standorte mit rein für die die Beschlüsse gelten.
z.B. Diese BV gilt für die Standorte Frankfurt, München und Hamburg.
Wenn ihr aus Köln kommt und die BRs aus den Standorten sind fein mit den Regelungen kann man auch zustimmen.
17.02.2021 um 16:37 Uhr
"Sehen wir es richtig uns bei solchen Beschlüssen zu enthalten oder ist dies auch nicht der richtige Weg?"
Eure Entscheidung! Aber ich könnte es nachvollziehen, da Euch die Sachen ja nicht betreffen.
17.02.2021 um 20:51 Uhr
Die Frage stellt sich, war der GBR hier überhaupt zuständig. https://www.haufe.de/personal/haufe-personal-office-platin/tillmanns-heise-u-a-betrvg-50-zustaendigkeit-2-originaere-zustaendigkeit-des-gesamtbetriebsrats-abs-1_idesk_PI42323_HI612265.html
18.02.2021 um 05:17 Uhr
Ich denke nicht das es der richtige Weg ist. Den ihr seid als Mitglieder im GBR nicht nur Vertreter eures Standortes, sondern eben auch für die anderen Standorte gegenüber des Arbeitgebers. Und am Ende dürfte es schwer sein für euren Standort eine andere Lösung zu finden als im GBR wenn es mal dazu kommen sollte. Ihr seid also vieleicht nicht im Moment direkt betroffen aber indirekt schon.
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