Schwerbehindertenvertretung - wie komme ich außerhalb der Wahlzeit in das Amt?
Hallo zusammen, kann mir jemand einen Tip zur Schwerbehindertenvertretung geben? Bis lang gab es noch keinen, wir haben nun einen Kollegen mit Behinderung (ist auch der einzigste) und ich würde gern dieses Amt ausüben. Was ist hier insbesondere zu beachten, wie komme ich außerhalb der Wahlzeit in das Amt, hat man da auch einen besonder Kündigungsschutz? Konnte im BetrVG § 32 nichts weiter finden. Gruß Frodo
Community-Antworten (7)
24.02.2010 um 12:04 Uhr
Frodo das gibt nix. In Betrieben und Dienststellen, in denen wenigstens fünf schwerbehinderte Menschen nicht nur vorübergehend beschäftigt sind, wird gemäß § 94 Abs. 1 SGB IX eine Schwerbehindertenvertretung gewählt.
24.02.2010 um 12:05 Uhr
Moin Frodo, wie der Einzige? Die Einrichtung einer SBV setzt min. 5 Schwerbehinderte AN voraus.
24.02.2010 um 12:27 Uhr
Danke für die schnelle Info, hat sich also mit der Schwb.Vertr. erledigt, dadurch das wir nur einen im Betrieb haben und nicht 5. Hab ich das so richtig verstanden?
24.02.2010 um 12:30 Uhr
Frodo, richtig
24.02.2010 um 12:51 Uhr
Frodo
Man kann den Eindruck gewinnen, dass du dieses Mandat nur wegen des besonder Kündigungsschutz machen willst. Denn danach hast Du ja zu erst gefragt und nicht nach dem was man dann für die Koll. erreichen kann.
Da ist es dann besser, dass ihr keine wählen könnt. Denn was sollen Vertreter der Mitarbeiter mit einer solchen Einstellung, also nur oder zu mindest zu erst an sich, an ihre Vorteile denKen.
24.02.2010 um 13:15 Uhr
........und der erwin kommt schon wieder mit einem tanklaster voll moral und setzt alles unter wasser..................
diese bösen bösen kündigungsschutzerschleicher
hängt sie alle.......................
24.02.2010 um 13:17 Uhr
upps....
erwin, muß dir schnell den hahn zudrehen
sieben und aus ;-))
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