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Schwerbehindertenvertretung - wie komme ich außerhalb der Wahlzeit in das Amt?

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Frodo
Nov 2016 bearbeitet

Hallo zusammen, kann mir jemand einen Tip zur Schwerbehindertenvertretung geben? Bis lang gab es noch keinen, wir haben nun einen Kollegen mit Behinderung (ist auch der einzigste) und ich würde gern dieses Amt ausüben. Was ist hier insbesondere zu beachten, wie komme ich außerhalb der Wahlzeit in das Amt, hat man da auch einen besonder Kündigungsschutz? Konnte im BetrVG § 32 nichts weiter finden. Gruß Frodo

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Community-Antworten (7)

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ridgeback

24.02.2010 um 12:04 Uhr

Frodo das gibt nix. In Betrieben und Dienststellen, in denen wenigstens fünf schwerbehinderte Menschen nicht nur vorübergehend beschäftigt sind, wird gemäß § 94 Abs. 1 SGB IX eine Schwerbehindertenvertretung gewählt.

W
Werner

24.02.2010 um 12:05 Uhr

Moin Frodo, wie der Einzige? Die Einrichtung einer SBV setzt min. 5 Schwerbehinderte AN voraus.

F
Frodo

24.02.2010 um 12:27 Uhr

Danke für die schnelle Info, hat sich also mit der Schwb.Vertr. erledigt, dadurch das wir nur einen im Betrieb haben und nicht 5. Hab ich das so richtig verstanden?

R
ridgeback

24.02.2010 um 12:30 Uhr

Frodo, richtig

E
Erwin

24.02.2010 um 12:51 Uhr

Frodo

Man kann den Eindruck gewinnen, dass du dieses Mandat nur wegen des besonder Kündigungsschutz machen willst. Denn danach hast Du ja zu erst gefragt und nicht nach dem was man dann für die Koll. erreichen kann.

Da ist es dann besser, dass ihr keine wählen könnt. Denn was sollen Vertreter der Mitarbeiter mit einer solchen Einstellung, also nur oder zu mindest zu erst an sich, an ihre Vorteile denKen.

K
Kriegsrat

24.02.2010 um 13:15 Uhr

........und der erwin kommt schon wieder mit einem tanklaster voll moral und setzt alles unter wasser..................

diese bösen bösen kündigungsschutzerschleicher

hängt sie alle.......................

K
Kriegsrat

24.02.2010 um 13:17 Uhr

upps....

erwin, muß dir schnell den hahn zudrehen

sieben und aus ;-))

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