Erstellt am 23.02.2010 um 21:10 Uhr von MonaLisa
@Seehund,
guck mal!
"§ 1 Errichtung von Betriebsräten
(1) In Betrieben mit in der Regel mindestens fünf ständigen wahlberechtigten Arbeitnehmern, von denen drei wählbar sind, werden Betriebsräte gewählt. Dies gilt auch für gemeinsame Betriebe mehrerer Unternehmen."
Erstellt am 23.02.2010 um 21:11 Uhr von nicoline
Auch ab einer bestimmten Betriebsgröße ändert sich nichts an dem, was der Herr kriegsrat gesagt hat, es haben Dich hier schon alle richtig verstanden. ;-))
Erstellt am 23.02.2010 um 22:27 Uhr von peters
Man kann natürlich niemanden dazu prügeln, für den BR zu kandidieren.
Aber wenn die Beschäftigten eines Betriebs die Chance dazu nicht nutzen, das wäre ungefähr so sinnvoll, wie sich ein Auto zu kaufen und dann nicht damit zu fahren.