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Ablehnung der Weiterbildung zum Schriftführerseminar

S
Sommermond
Feb 2021 bearbeitet

Hallo, da unser Schriftführer ab Juni den BR verlässt (Kündigung) rutsche ich, als Stellvertreter an diese Stelle. Aus diesem Grund möchte ich unbedingt zu dem Schriftführerseminar Teil 1. Das wurde nun schon zum 2. mal, durch die Geschäftsführung, wegen der Corona-Pandemie abgelehnt. Ein vorgelegtes Hygiene-Konzept der WAF wird nicht anerkannt. Weiter-, oder Fortbildungen werden erst ab dem 3./4.Quartal wieder möglich sein - so die Geschäftsleitung. Wie würdet ihr jetzt an meiner Stelle vorgehen? Vielen Dank für eure Antworten. Gruß Brit Jung

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Community-Antworten (5)

C
celestro

15.02.2021 um 20:05 Uhr

mit dem Anbieter in Kontakt treten und die Situation schildern. Die dürften sich um solche Dinge ständig kümmern.

D
DummerHund

15.02.2021 um 20:59 Uhr

Der 1. Punkt ist schon geschrieben worden. Dem AG muss klar gemacht werden das dort kein Gruppenkuscheln veranstaltet wir, denn auch ein Seminaranbieter hat und muss sich ja an bestehenden Hygienevorschriften halten. Meiner Meinung nach kann der AG auch hier nicht vorschreiben was ein anderes Unternehmen zu machen hat und was nicht. Dies geben hier andere Institutionen vor. Kommt hier so keine Einigung zustande bin ich mir hier nicht sicher ob das Arbeitsgericht oder die Einigungsstelle zuständig wäre. Diesen Weg zu gehen obliegt aber hier dem AG. Ich würde hier eher zur Einigungsstelle tendieren, da es ja auch eine Sache des Zeitpunktes des Seminars ist.

K
kratzbürste

16.02.2021 um 07:59 Uhr

Der AG beaucht das Seminar nicht "genehmigen" und der BR kann auch nicht wegen Corona am Reisen gehindert werden. Der BR entscheidet eigenverantwortlich unter Beachtung der Corona- Regeln was er tut oder nicht.

Ich würde ggf. einen Fachanwalt bitten, kurzfristig zu vermitteln.

R
rtjum

16.02.2021 um 09:02 Uhr

"Der AG beaucht das Seminar nicht "genehmigen" und der BR kann auch nicht wegen Corona am Reisen gehindert werden. " völlig richtig, aber leider gibt es immer mehr AGs, die dann die Arbeitszeit nicht vergüten, sogar Abmahnungen schreiben und auch die Hotelkosten nicht übernehmen, das einklagen muss dann ja leider jedes BRM selbstständig machen da Individualrecht, das muss man immer dabei bedenken

B
BRHamburg

16.02.2021 um 18:36 Uhr

Oder einfach mal warten. Wenn der Arbeitgeber Seminare in der zweiten Jahreshälfte möchte, dann suchst Du ein Seminar in dem Zeitraum. Das wichtigste auf das Du achten musst kann dir der jetzige Schriftführer sagen, damit du bis zum Seminar warten kannst.

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