Gründung eines neuen Betriebsrats
Hallo, ich bin in einem Betrieb mit 8 Mitarbeiter/innen tätig. Einem Großteil unserer Angestellten wird möglicherweise schon Mitte März mit Sechs-Wochen-Frist gekündigt. Wie stehen die Chancen, in dieser Zeit noch einen rechtskräftigen Betriebsrat zu gründen?
Community-Antworten (1)
23.02.2010 um 18:07 Uhr
Hallo ZigZag,
mal abgesehen von der BR-Wahl. Wie lange sind denn die 8 Mitarbeiter/innen bei Euch schon tätig. Das Kündigungsschutzgesetz gilt teilweise erst ab 5 bzw. 10 oder mehr Arbeitnehmern. Da nützt dann ein BR auch nicht viel.....
Der Schwellenwert zur Anwendung des Kündigungsschutzgesetzes wird auf zehn Arbeitnehmer bei Neueinstellungen erhöht. In Betrieben mit zehn oder weniger Arbeitnehmern gilt das Kündigungsschutzgesetz nicht für neu eingestellte Arbeitnehmer, d.h. für Arbeitnehmer, deren Arbeitsverhältnis nach dem 31.12.2003 begonnen hat. Arbeitnehmer, die am 31.12.2003 in einem Betrieb mit mehr als fünf Arbeitnehmern beschäftigt waren, haben weiterhin Kündigungsschutz.
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