Hallo,
unser Betriebsrat besteht aus 5 Vollmitgleidern. Nun sind 2 Mitglieder ausgetreten und es bleiben inclusive der Ersatzmitglieder 4 Personen übrig. Können diese die Geschäfte (außer dem Einberufen des Wahlvorstandes) weiterführen, obwohl die Gesamtzahl der Mitglieder unter die vorgeschrieben Zahl gesunken ist?
Vielen Dank,
Lanikai