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Dieser Beitrag ist vor 16 Jahren entstanden. Gesetzliche Regelungen und Rechtsprechung können sich seitdem geändert haben.

BR- Schulung - nein weil Kollegin morgen früh "ihre Patienten" versorgen muss?

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Pebbels
Nov 2016 bearbeitet

Hallo, zum wiederholten Male kann eine Kollegin aus "betriebsbedingten Gründen" nicht an einer Fortbildung teilnehmen, bzw muß sie unterbrechen ( die Patienten gehen vor). Was können wir machen, um das zu unterbinden? BRFortbildung war schon Anfang Januar beim AG angemeldet und genehmigt. Heute Abend bekam eine Kollegin einen Anruf, sie müsse morgen früh "ihre Patienten" versorgen( wir kommen aus der Ambulanten Pflege)

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Community-Antworten (7)

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DonJohnson

22.02.2010 um 21:58 Uhr

Nicht etwa ein BR, oder? Das ich nciht lache... empfehlung an den BR: frühzeitig den AG davon in Kenntnis setzen - der hat für die entlastung zu sorgen. Und an sonsten kann der AG ja bezüglich der zeitlichen Lage gerne eine Einigungsstelle einberufen....

Ein findiger BR könnte auch noch ganz anders reagieren ;-)

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delagundula

22.02.2010 um 22:00 Uhr

wie denn...mal neugierig fragt...

D
DonJohnson

22.02.2010 um 22:03 Uhr

Das wäre ein Verstoß gegen § 78 BetrVG - daraus resulieren könnte der 23er oder der 119er - je nachdem wie weit ein Gremium bereit ist zu gehen ;-)

D
DonJohnson

22.02.2010 um 22:05 Uhr

@all Vorsicht - gleich ist das Limit von 7 Antworten erreicht ;-)

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Erwin

22.02.2010 um 22:23 Uhr

DJ, jetzt sind noch 2 möglich :-))

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rainerw

22.02.2010 um 22:30 Uhr

Pebbels, dann haltet euch nach den Richtlinien der §37 Abs 6 und zeigt dem AG was ne Harke ist. Habt ihr alles richtig gemacht macht der BR Kollege erst mal seine Schulung. Hat der AG was dagegen hat er sich ans Gericht zu wenden.

P
peters

22.02.2010 um 22:48 Uhr

...und vielleicht fallen ja auch jedes Mal kräftige Stornierungskosten an. Auch das kann ja zum Nachdenken bewegen.

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