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Reihenfolge auf Wahlvorschlagsliste

U
unwissender
Nov 2016 bearbeitet

Hallo Wissende Unser Wahlvorstand hat nach Erhalt und Prüfung der Liste mit den Stützunterschriften in Zusammenarbeit mit den Vertrauensleuten die Reihenfolge der Kandidaten auf der Liste festgelegt und diese dann so ausgehängt. Ist das so zulässig oder muss die Liste so bekannt gegeben werden wie sie eingereicht wurde? Ich habe auch mal gehört das die Kandidaten alphabetisch aufgelistet werden. Wer hat recht?

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Community-Antworten (4)

G
Galaxy

22.02.2010 um 13:49 Uhr

@Unwissender "Unser Wahlvorstand hat nach Erhalt und Prüfung der Liste mit den Stützunterschriften in Zusammenarbeit mit den Vertrauensleuten die Reihenfolge der Kandidaten auf der Liste festgelegt" Kannst du mir mal erklären, inwiefern "euer WV in ZUSAMMENARBEIT mit den Vertrauensleuten" eine Liste erstellt????????????????????
Ist das die Aufgabe eines WV???????????

Er hat die Liste zu prüfen und den Erhalt zu bestätigen, NICHT die Reihenfolge festzulegen. Das obliegt doch wohl den Listenführern und nicht dem WV, oder???????????????? galaxy

P
pitsieben

22.02.2010 um 13:54 Uhr

@ Unwissender, der Listenführer legt die Reihenfolge der Kandidaten auf seiner Vorschlagsliste fest. Der Wahlvorstand muss sie dann so bekannt geben. Beim vereinfachten Wahlverfahren werden die Kandidaten immer in alphabetischer Reihenfolge auf den Stimmzettel aufgeführt. (siehe auch § 6 und § 20 WO 2001)

K
kaori

22.02.2010 um 14:29 Uhr

@pitsieben Meiner Meinung nach müssen auch bei nur einer Vorschlagsliste die Bewerber/innen auf dem Stimmzettel in der Reihenfolge aufgeführt werden, in der sie auf der Vorschlagsliste stehen. (siehe § 20 der Wahlordnung)

P
Petrus

22.02.2010 um 15:05 Uhr

@kaori: pit7 hat den §34(1) Satz 2 WO vergessen zu erwähnen.

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