2 stützunterschriften wirklich ausreichend?
Hallo, ich bin zwar nicht im Wahlvorstand und im Betriebsrat, aber ich habe mal eine Frage zu unserem Wahlausschreiben, obwohl ich hier schon einiges darüber gefunden habe, bin ich durch die vielen verschiedenen Antworten verunsichert.
Wir haben 35 Wahlberechtigte in unserem Betrieb und laut Wahlausschreiben reichen 2 Stützunterschriften aus - dass es eigentlich 3 sein müssen steht da nicht, denn es heisst ja mind. 5% (=1,75), aber mind. jedoch 3!
In einigen Beiträgen habe ich gelesen, dass 2 Unterschriften ausreichend sind, aber ist das 100%ig richtig - nicht dass die Wahl dann angefochten werden kann, wenn alle nur 2 Unterschriften haben, weil die Mehrheit der Wahlberechtigten im Außendienst arbeitet und man an die nicht rankommt. Man kann zwar nicht mehr gegen das Wahlausschreiben widersprechen, aber ich fände es schade, wenn der Betriebsrat nicht gültig wäre, der ist nämlich diesmal richtig gut aufgestellt und die wahlen sind ja bald :o)
Vielen Dank! Lolly
Community-Antworten (11)
22.02.2010 um 10:54 Uhr
Es müssen in eurem Fall 3 sein.
5-20 MA --> 2 Stützunterschriften 21-60 MA --> 3 Stützunterschriften (weil: 5%, aber mindestens 3) 61-1000 MA --> 5% der MA (aufrunden!)
1000 MA --> 50 Stützunterschriften
22.02.2010 um 11:06 Uhr
@Petrus
Wie kommst Du auf diese zwingende Aussage?
Denn, Gerwerschaftslisten bedürfen immer nur 2 Unterschriften
§ 14 Abs. (5) BetrVG Jeder Wahlvorschlag einer Gewerkschaft muss von zwei Beauftragten unterzeichnet sein.
Also Lolly, falls Koll. Mitglied der Gewerkschaft sind und die Mitgliederversammlung der Betriebsgruppe der Gewerkschaft eine Liste beschließt und aufstellt genügen 2 Unterschriften von Beauftragten der Gewerkschaft.
22.02.2010 um 11:08 Uhr
Oh. Danke Petrus.
Was können wir Mitarbeiter jetzt tun, damit die Betriebsratswahl gültig bleibt - den Wahlvorstand bitten, dass er die Leuten, die sich aufstellen lassen haben, darum bittet noch 1 Unterschrift zu sammeln?
@ Erwin: Ich glaube ein BRM ist einer Gewerkschaft angehörig, aber nur privat.
Danke! Lolly
22.02.2010 um 11:14 Uhr
Lolly
Es kommt hier NUR darauf an, ob bzw. dass eine Vorschlagliste von der Gewerkschaft, also den Mitgliedern der Gewerkschaft auf einer entsprechenden versammlung beschlossen wurde und unter deren Listennamen aufgestellt und eingereicht wird. Wie die Gewerkschaft ihre Liste dann nennt bleibt ihr überlassen.
Es ist nie der BR Mitglied der Gewerkschaft sondern immer die AN und die können dann auch BRM seinn
22.02.2010 um 11:26 Uhr
Gibt es denn Listen mit weniger als 3 Bewerbern?
Die Unterschriften der Bewerber sind ja so viel ich weis auch Stützunterschriftzen.
22.02.2010 um 11:29 Uhr
hallo erwin,
nein, das ist bei uns dann nicht der Fall - eine Gewerkschaft hat nichts gemacht.
Wir haben wohl ein vereinfachtes wahlverfahren und es gibt zur Wahl nur eine Liste, wo man dann einfach bis zu 3 personen ankreuzen muss, weil 3er betriebsrat. Jeder hat eine Einverständniserklärung unterschrieben und einen Zettel mit seinen 2 Unterschriften eingereicht. Danach kamen diese Personen auf eine Liste, wo Sie selbst einmal unterschreiben mussten und die wird dann auch ausgehängt. Es sind zwar leider nur 5 Personen, die sich zur Wahl stellen, aber dafür recht gute :o)
Ich glaube es wird bestimmt keine gültige Wahl sein und der Chef wartet nur drauf, dass die bei uns einen Fehler machen, damit es keinen Betriebsrat mehr gibt - Schade.
Lolly
22.02.2010 um 15:01 Uhr
Na wenn die 5 unterschrieben haben, dann habt ihr doch schon 5 Stützunterschriften für diese Liste. Das reicht doch dann. ... und der Cheffe kann warten, bis er schwarz wird.
22.02.2010 um 15:20 Uhr
Hallo Tanzbär,
die reden bei uns aber die ganze Zeit von einer Personenwahl und nicht von einer Listenwahl.. Und die Unterschriften hat ja jeder hinter seinen eigenen Namen gesetzt.
Habe vorhin auch gelesen, dass es auch Schulungen für Wahlvorstände gibt, das wäre besser gewesen bei uns, aber es wird immer alles schleifen gelassen.
Lolly
22.02.2010 um 15:44 Uhr
@Lolly: Du hast unterschrieben, dass Du kandidierst? Und zwei weitere Kollegen haben unterschrieben, dass sie Deine Kandidatur unterstützen? Dann sind es 3 - deine zählt mit!
22.02.2010 um 16:09 Uhr
hallo petrus,
danke für deine antwort, ich wusste nicht, dass die eigene unterschrift auch zählt.
dann hoffe ich, dass die aufsteller nicht auch ihre unterschrift noch jemand anderes gegeben haben, denn sonst gilt das ja nicht, weil jeder nur einmal unterschrieben darf.
Ich freue mich auf die Wahl und hoffe, dass die Kandidaten alles richtig machen und die Arbeitnehmer unterstützen und auch unserem Nörgel-Chef entgegen kommen können :o)
Lolly
22.02.2010 um 17:29 Uhr
also leider ist es tatsächlich so: meine kollegin hat sich aufstellen lassen für die wahl und 2 unterschriften gesammelt. danach hat sie ihr einverständnis auf einem schreiben abgegeben. sie wurde auch gefragt, ob sie unterschreiben kann und tat dies auch. eigentlich ist es bei jedem so, da die sich alle unterstützen, zählt die eigene unterschrift ja nix mehr.
soll ich meiner kollegin raten, dass sie sich noch unterschriften holt und das den anderen auch noch mitteilt, dass jeder mind. 3 hat - ginge das noch?
Dankeschön! Lolly
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