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kurzfristige Versetzung während streik

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SabineM
Jan 2018 bearbeitet

Hallo Zusammen,

ich habe eine Frage und hoffe hier kann mir vielleicht jemand weiterhelfen.

Darf der Arbeitgeber während eines Streiks einer einzelnen Berufsgruppe, Abreitnehmer der nicht streikenden anderen Berufsgruppe kurzfristig an einen anderen Arbeitsplatz versetzen, ohne den Betriebsrat darüber zu informiern? Und wäre hier nicht sogar eine Zustimmung erforderlich? Die Aussetzung der Zustimmungspflicht gilt doch nur für die streikende Berufsgruppe?

Ich hoffe es weiss jemand rat?

Vielen Dank

sabine m.

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Community-Antworten (4)

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rainerw

21.02.2010 um 20:57 Uhr

Schau mal ob es das ist was Du suchst. http://www.advo-house.de/urteil_183.html

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SabineM

21.02.2010 um 22:01 Uhr

so schnell hätt ich ja gar nicht mit einer antowort gerechnet :-)

ja, das urteil hatte ich auch schon gefunden..

aber daraus geht für mich nicht eindeutig hervor, daß es sich um unterschiedliche berufsgruppen handelt. bei der selben Berufsgruppe ist es verständlich

als plattes beispiel..

wenn Krankenschwestern streiken, können dann Ärzte in den Stationsdienst versetzt werden um die Betten zu machen, ohne daß das mitbestimmt ist?

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rainerw

21.02.2010 um 22:19 Uhr

@sabinem In dem von Dir benannten Beispiel könnte man sogar in Erwägung ziehen ob da nicht sogar Voraussetzungen für einen Änderungsvertrag vorliegen. Dies aber hängt wie bei einer Versetzung auch davon ab was der TV oder aber auch der Arbeitsvertrag aussagt. Aber eine Versetzung ist immer Mitbestimmungspflichtig. Ab und zu sind wir auch mal noch schneller, aber es ist halt Wochenende.

S
SabineM

21.02.2010 um 22:31 Uhr

@rainerw gut zu wissen, daß es so schnell geht :-)

dann soweit erstmal vielen Dank..

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