Hallo Zusammen,

ich habe eine Frage und hoffe hier kann mir vielleicht jemand weiterhelfen.

Darf der Arbeitgeber während eines Streiks einer einzelnen Berufsgruppe, Abreitnehmer der nicht streikenden anderen Berufsgruppe kurzfristig an einen anderen Arbeitsplatz versetzen, ohne den Betriebsrat darüber zu informiern?
Und wäre hier nicht sogar eine Zustimmung erforderlich?
Die Aussetzung der Zustimmungspflicht gilt doch nur für die streikende Berufsgruppe?

Ich hoffe es weiss jemand rat?

Vielen Dank

sabine m.