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Wann Briefwahlunterlagen zuschicken?

M
merlin
Nov 2016 bearbeitet

Bloß zu unserer Sicherheit: Der Wahlvorstand kann die Briefwahlunterlagen also in einem Zeitraum verschicken, der zwischen Bekanntmachung der Wahlvorschläge und einer Woche vor der Wahl liegt? Es gibt da also keine zwingende Frist? Danke

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Community-Antworten (4)

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rainerw

21.02.2010 um 16:13 Uhr

@merlin Bekanntmachung......... und eine Woche vor der Wahl........,besagt doch ein Anfang und Ende und ist daher als Frist zu sehen. Und der Satz besagt....... der Wahlvorstand kann...... Das heißt defakto, wenn der Wähler dies beantragt stellt der Wahlvorstand für diesen Wähler die Briefwahlunterlagen aus.

M
merlin

21.02.2010 um 18:14 Uhr

Das ist aber nur ein von uns angenommener Anfang bzw. Ende. Meine Frage war, ob es eine gesetzliche Angabe darüber gibt, wann frühestens und wann spätestens die Briefwahlunterlagen zugeschickt werden müssen. Und zwar bei denen, die sie nicht extra beantragen. Gibt's da was?

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Peanuts

21.02.2010 um 18:22 Uhr

"Meine Frage war, ob es eine gesetzliche Angabe darüber gibt, wann frühestens und wann spätestens die Briefwahlunterlagen zugeschickt werden müssen. Und zwar bei denen, die sie nicht extra beantragen. Gibt"s da was?"

Die Briefwahlunterlagen müssen so rechtzeitig versandt werden, dass die KollegInnen von ihrem Wahlrecht Gebrauch machen können.

Frühestens dann, wenn die gültigen Vorschlagslisten per Aushang im Betrieb bekannt gemacht werden und spätestens 1 Woche vor dem Wahltag.

M
merlin

21.02.2010 um 20:13 Uhr

Danke peanuts!!

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