Muss ein Arbeitnehmer alles unterschreiben?
Hallo, unser Marktleiter möchte für alles was er schriftlich macht eine Unterschrift von allen Mitarbeitern. Es handelt sich speziell um von Ihm erstellte Protokolle und Anweisungen, die z.B. nichtmachbare Arbeitsanweisungen enthalten oder Vorschriften die in das persönlichkeitsrecht eingreifen. Wie sieht die Situation Arbeitsrechtlich aus? Kann man sich weigern diese zu unterschreiben? Kann der BR etwas dagegen tun? Was darf ein Arbeitgeber alles anweisen? Bitte um euere Meinungen. Liszy
Community-Antworten (1)
21.02.2010 um 13:28 Uhr
Muss ein Arbeitnehmer alles unterschreiben? - Nein, muss er nicht.
Was darf ein Arbeitgeber alles anweisen?
- Alles was durch ArbV/TV oder das Direktionsrecht gedeckt ist.
Kann der BR etwas dagegen tun? - Wenn der AG gegen diese Regeln oder die Mitbestimmung verstößt.
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