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Hilfe/Unterstützung für Wahlvorstände

D
duundich
Jan 2018 bearbeitet

Noch mal mein Problem: Ein Mitarbeiter wendet sich bei einem Problem an sein Vorgesetzten Ein Vertrauensmann Gewerkschaft Ein Betriebsrat_________________________________Betriebsradvorsitzenden Ein Wahlvorstand__??? oder gleich an das Arbeitsgericht (was Ich nicht will)

1.09606

Community-Antworten (6)

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nicoline

21.02.2010 um 09:10 Uhr

duundich zunächst wohl an den Vorgesetzten, wenn es sich um ein Problem im Arbeitsbereich handelt, wenn es dort keine Lösung gibt, oder auch gleichzeitig an den Betriebsrat oder den Vertrauensmann/frau. Einen Wahlvorstand sehe ich eher nicht für die Vermittlung bei Lösung von Problemen zuständig, es sein diese/r ist auch BRM.

D
delagundula

21.02.2010 um 09:12 Uhr

@ Nicoline, ich habe die Frage etwas anderst gelesen :-)

@duundich

... an die WO.

...Wenn der WV ein Seminar besucht hat, könnte es sein da der Referent für Fragen noch zu Verfügung steht.

...Ansonsten denke ich, das der WV sich generell an die GEW wenden kann.

...Wenn nötig, das zuständige ArbG...

N
nicoline

21.02.2010 um 09:22 Uhr

delagundula, hmmmm, diese Frage kann man eigentlich nicht anders lesen, aber wenn man die vorige dazu nimmt, wird ein Schuh draus, war wohl noch zu früh ;-))

D
delagundula

21.02.2010 um 09:25 Uhr

na dann...auf die nächste Tasse Kaffee :-)))

N
nicoline

21.02.2010 um 09:31 Uhr

P r o s t!

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Peanuts

21.02.2010 um 12:44 Uhr

"Ein Wahlvorstand______________________________??? oder gleich an das Arbeitsgericht (was Ich nicht will)"

Kommt doch auf das Problem an.

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