Erstellt am 21.02.2010 um 08:10 Uhr von nicoline
duundich
zunächst wohl an den Vorgesetzten, wenn es sich um ein Problem im Arbeitsbereich handelt,
wenn es dort keine Lösung gibt, oder auch gleichzeitig an den Betriebsrat oder den Vertrauensmann/frau. Einen Wahlvorstand sehe ich eher nicht für die Vermittlung bei Lösung von Problemen zuständig, es sein diese/r ist auch BRM.
Erstellt am 21.02.2010 um 08:12 Uhr von delagundula
@ Nicoline,
ich habe die Frage etwas anderst gelesen :-)
@duundich
... an die WO.
...Wenn der WV ein Seminar besucht hat, könnte es sein da der Referent für Fragen noch zu Verfügung steht.
...Ansonsten denke ich, das der WV sich generell an die GEW wenden kann.
...Wenn nötig, das zuständige ArbG...
Erstellt am 21.02.2010 um 08:22 Uhr von nicoline
delagundula,
hmmmm, ***diese*** Frage kann man eigentlich nicht ***anders*** lesen, aber wenn man die vorige dazu nimmt, wird ein Schuh draus, war wohl noch zu früh ;-))
Erstellt am 21.02.2010 um 08:25 Uhr von delagundula
na dann...auf die nächste Tasse Kaffee :-)))
Erstellt am 21.02.2010 um 08:31 Uhr von nicoline
Erstellt am 21.02.2010 um 11:44 Uhr von peanuts
"Ein Wahlvorstand______________________________??? oder gleich an das Arbeitsgericht (was Ich nicht will)"
Kommt doch auf das Problem an.