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Hilfe/Unterstützung für Wahlvorstände

D
duundich
Nov 2016 bearbeitet

Hallo zusammen, Ich bin Wahlvorstand, bei uns gibt es unerwartet eine zweite Liste. Wovon die Vertrauensleute, Betriebsräte (Aktellen und wieder Kandidierende) sowie die Gewerkschaft nicht begeistert sind. Ich habe jetzt auch den Eindruck das, die andern Wahlvorstände nicht ganz neutral sind.

Wie soll Ich mich verhalten? Wo bekomme Ich Hilfe/Unterstützung?

1.420010

Community-Antworten (10)

K
Kölner

20.02.2010 um 21:50 Uhr

@duundich Willkommen in der demokratischen Realität! Die Liste ist anzunehmen (wenn gültig) und ab sofort gibt es Listenwahl!

N
nicoline

20.02.2010 um 21:51 Uhr

duundich *Wo bekomme Ich Hilfe/Unterstützung? * Wofür??????

M
monalisa

20.02.2010 um 22:08 Uhr

@duundich, schön dass eure Wahl korrekt abzulaufen scheint! Wie du dich verhalten sollst? Freu dich einfach! Andere Wahlgremien könnten bei euch vielleicht noch was lernen!

D
duundich

20.02.2010 um 22:24 Uhr

Die Vertrauensleute, Betriebsräte (Aktellen und wieder Kandidierende) sowie die Gewerkschaft und die andern Wahlvorstände machen nur damit Werbung das es jetzt eine Listenwahl gibt das dies nicht demokratisch sei und die zweite Liste Schuld ist. Zudem habe Ich den Eindruck das Endscheidungen bezüglich der Wahl mit dem BR und nicht mit dem WV besprochen und beschlossen wird. Der Wahlvorstandsvorsitzende ist auch Vertrauenskörperleitungsvorsitzender. Wenn Ich auf die Neutralität hin weise werde Ich als Quertreiber Beschimpft.

H
hans

20.02.2010 um 23:18 Uhr

wahlvorstÄNDE - mehrzahl??? hmmmmm, irgendwas scheint mir das nicht ganz koscher zu sein

N
nicoline

20.02.2010 um 23:46 Uhr

hans, man kann auch sagen WAHLVORSTANDSMITGLIEDER, wir es dann koscher?

D
duundich

21.02.2010 um 00:04 Uhr

Genau genommen 3 mit Mir und Vorsitzenden aber das war nicht mein Problem sondern sie sind eher mein Problem!

H
hans

21.02.2010 um 00:40 Uhr

ok, sorry - mein verständnisproblem. zurück zum thema; ist die Liste gültig, muß man sie akzeptieren. Quertreiber gibt es da nicht, sondern nur klare ges. Regeln.

D
duundich

21.02.2010 um 00:45 Uhr

Liste ist gültig! Einspruchsfrist (14 Tage nach dem Wahlaushang) ist ab gelaufen!

H
hans

21.02.2010 um 00:57 Uhr

nun, einspruchsfrist gilt imho "nur" gegen wählerliste und ?formale fehler? des aushang (wahldatum/anschrift vergessen). wenn die vorschlagsliste auch innerhalb dieser zwei wochen eingereicht wurde und nach §8 wo nicht ungültig sind: damit muß br, gew und wer sonst immer halt leben; das ist demokratie. scriptum an den WVV: §10(2) wo nicht vergessn - listenvertreter einladen :-)

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