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Dieser Beitrag ist vor 5 Jahren entstanden. Gesetzliche Regelungen und Rechtsprechung können sich seitdem geändert haben.

BRV schickt alle Anträge als Foto per Whats App

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RenateT
Feb 2021 bearbeitet

Unser BRV + Stellvertreter machen keine Sitzungen (zwecks Corona, obwohl genügend Platz ist) und schickt uns sämtliche Anträge, wie Neueinstellungen Arbeitszeitenänderungen usw., schon von ihm unterschrieben, per Whats app zur Info. Letzte Zusammenkunft war 01.2020

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Community-Antworten (10)

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UliPK

09.02.2021 um 07:55 Uhr

Selbst zu Coronazeit geht das so gar nicht.

Alles was euer BRV oder dessen Stellvertreter da in EUREN Namen, ohne Beschluss des Gremiums unterschrieben hat, ist im Grunde nichtig.

Der Gesetzgeber hat den § 129 BetrVG bis zum 30.6.2021 verlängert. Darin hat er dem BR ja die Möglichkeit zu Video/Audio Konferenzen gegeben. https://www.gesetze-im-internet.de/betrvg/__129.html

U
UliPK

09.02.2021 um 08:59 Uhr

@Erbsenzähler Im Video wird ja davon ausgegangen, dass die sich da organisieren. Im Eingangspost von RenateT wird aber das genaue Gegenteil von organisieren beschrieben, da wird über WhatsApp nur informiert, wobei ich dir recht gebe, ist wie im Video beschrieben nicht zulässig.

Bin eh komplett gegen WhatsApp im gebrauch für den BR, im Video wurde noch nicht einmal erwähnt, das Daten auf Amerikanischen Servern landen und EU Bürger keinerlei Handhabe über diese Daten haben nach der DSGVO. Es gibt zwar den EU-US Privacy Shield, bei dem WhatsApp auch eingetragen ist, aber das Ganze wird dann auch wieder über den CLOUD Act übergangen und schon haben Amerikanische Behörden wieder zugriff auf Daten von EU Bürgern.

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Erbsenzähler

09.02.2021 um 09:25 Uhr

@UliPK Ja, aber es wird auch über das Verschicken von persönlichen Daten gesprochen. Ist auch nur als zusätzliche Info zur Aussage von dir sein.

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Relfe

09.02.2021 um 09:35 Uhr

Ausnahmsweise hat der Vorsitzende eine Betriebsratssitzung einzuberufen, wenn dies ein Viertel der Mitglieder des Betriebsrats oder der Arbeitgeber beantragt. Hierbei ist dringend zu beachten, dass es sich um einen formlosen Antrag handelt. Es genügt, dass ein konkreter Tagesordnungspunkt benannt wird und verhandelt werden soll (§ 29 Abs. 3 Betriebsverfassungsgesetz).

Ihr könnt eine Sitzung erzwingen und dann über das Problem reden, weil das ist ja eindeutig gegen seine Pflichten als BRV bzw. stellv. BRV. verstößt. Wenn das nicht hilft, kann man über eine Abwahl den BRV und stellv. BRV auch austauschen, dafür dann aber die genaue Vorgehensweise mit Tagesordnungspunkt etc. einhalten. Das wären für mich die ersten Massnahmen, wenn ein einfaches Gespräch nicht reicht.

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celestro

09.02.2021 um 13:34 Uhr

ein BRV, der bislang so handelt wird sich wohl kaum dazu "herablassen", sich eine Sitzung aufzwingen zu lassen. Er hätte für die Einstellungen etc. ja eh schon Sitzungen abhalten MÜSSEN und weiß das mit Sicherheit auch.

P.S. Versuchen kann man es natürlich trotzdem, aber man sollte sich nicht zuviel davon versprechen.

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enigmathika

10.02.2021 um 10:00 Uhr

@celestro Also kann man nichts unternehmen, wenn der BRV sich einfach weigert, Sitzungen einzuberufen? Oder muss man warten, bis er Urlaub hat oder aus sonstigen Gründen verhindert ist?

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rtjum

10.02.2021 um 10:46 Uhr

"Also kann man nichts unternehmen, wenn der BRV sich einfach weigert, Sitzungen einzuberufen?"

Wenn 1/4 der BRM eine Sitzung haben wollen und das dem BRV auch mitteilen dann muss er ja eine Sitzung einberufen. Wenn er sich weigert, nochmal Frist setzen und dann mit den ganzen "Beweisen" zum Arbeitsgericht und dort mal einen Antrag stellen. Wenn man nett ist dann weißt man den BRV beim Setzen der Nachfrist daraufhin

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Relfe

10.02.2021 um 12:00 Uhr

das mit dem warten bis der BRV verhindert ist wird hier nicht klappen, da ja der stellv. BRV anscheinend genauso tickt. Nach meinen Kenntnisstand ist man zwar bei Urlaub und Krankheit grundsätzlich verhindert, jedes BRM kann aber erklären das er an trotzdem BR-Sitzungen teilnehmen möchte und somit ist er dann nicht verhindert. Wobei dann muss es realistisch sein, das geht nicht bei Urlaub in Übersee oder wenn man im Krankenhaus liegt oder auf Kur ist und gar nicht teilnehmen kann, selbst wenn man wollte. Ob das eine gute Idee ist, wenn man krankgeschrieben ist, sei mal dahingestellt.

Da kann der BRV, wenn er schlau ist, dann dafür sorgen nicht als verhindert zu gelten.

ich stimme da mit @celestro überein: der wird sich dagegen wehren, sich eine Sitzung aufzwingen zu lassen. Aber trotzdem kann es ja nur ein geordnetes Vorgehen geben, um zum Ziel zu kommen und das fängt für mich mit der "erzwungenden Sitzung" an. Wenn das scheitert dann notfalls vor das Gericht ziehen. Das wird kein angenehmer Weg, aber ich sehe da keine andere Möglichkeit, wenn reden nicht hilft.

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celestro

10.02.2021 um 19:07 Uhr

"Aber trotzdem kann es ja nur ein geordnetes Vorgehen geben, um zum Ziel zu kommen und das fängt für mich mit der "erzwungenden Sitzung" an."

Ausgehend von der Beschreibung im Startpost, sehe ich einen solchen Versuch nicht als zwingend notwendig an, um zum Gericht zu gehen. Man kann es aber selbstredend trotzdem vorher so machen.

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