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BR nimmt Wahlausschreiben ab und kopiert es - Erlaubt???????

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Rüdigerhamster
Nov 2016 bearbeitet

Hallo Ich bin im Wahlvorstand, und habe nun erfahren , das ein Mitglied des BR das Wahlausschreiben abgenommen und kopiert hat (wohl um es genau zu überprüfen , da es auch mal hieß das der BR meint wir hätten keinen "Plan" und wollte wohl auch schon jemanden kommen lassen um unsere Tätigkeit zu überprüfen). Ist dies überhaupt erlaubt?Wenn nicht kann der Wahlvorstand da irgendetwas gegen tun? Das Wahlausschreiben haben wir in einer Klarsichthülle an einer für jeden Mitarbeiter zugänglichen Stelle ausgehängt. Ich hoffe jemand weiß Antwort Gruß Rüdigerhamster

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Community-Antworten (5)

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Erwin

19.02.2010 um 22:40 Uhr

Rüdigerhamster

dem BRM erklären, dass er es zu unterlassen hat, er darf es abschreiben, er darf es auch nicht nur kurz zum kopieren abnahmen. er machtsich damit ggf. strafbar.

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Rüdigerhamster

19.02.2010 um 23:05 Uhr

@Erwin Ich habe es ja selber nicht gesehen , aber der Mitarbeiter der mir dies mitgeteilt hat , ist eine Vetrauensperson , und es ist nicht an den Haaren herbei gezogen. Jetzt ist allerdings die Frage , das Wahlausschreiben ist ja nun schon kopiert und in den Händen des BRM. Er wird das ja sicher nicht wieder herausrücken und abstreiten das er dies getan hat. Also meinst Du einfach mal so mündlich abmahnen , damit der BR und seine Mitglieder nicht machen was sie wollen? Strafbar - Gibt es das irgendeinen § ? Gruß Rüdi

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hans

20.02.2010 um 23:41 Uhr

Rüdi,

was ich hierbei nicht verstehe: der WV wird doch von BR bestellt, wie kann dann der BR meinen ihr hättet >> keinen "Plan" und wollte wohl auch schon jemanden kommen lassen um unsere Tätigkeit zu überprüfen<< ????

Dem angesprochenem BRM hingegen würde ich kaltlächeln begegnen mit der Frage, warum er/sie sich nicht für den WV hat nominieren lassen und den/die BRV direkt darauf ansprechen (durch WV legitimieren lassen!) ob die Aktion als BRM vorgenommen wurde oder als Mitarbeiter. Das Abnehmen selbst mag zwar nicht korrekt gewesen sein; dass jemand sich den Text selbst aber notiert und überprüft kannst Du nicht verhindern. Das hierdurch Unfrieden zwischen BR und WV entsteht, könnt ihr aber durch offensives Auftreten im Keim ersticken.

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nicoline

20.02.2010 um 23:43 Uhr

hans, was ich hierbei nicht verstehe: der WV wird doch von BR bestellt, wie kann dann der BR meinen was hat das Eine mit dem Anderen zu tun?

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hans

21.02.2010 um 00:00 Uhr

@Nicoline,

das bezieht sich zum einen auf die allg. Stimmung zw. Br und WV. Wenn vom BR so ein Mißtrauen ausgehen sollte, wie von Rüdiger angedeutet, verstehe ch nicht, warum der BR gerade diesen WV bestellt hat und nicht z.B. drei BRM. Zum anderem, weil ich vermute, dass hier eine Einzelaktion eines BRM vorliegt, die m.E. auch weder in die pers. Freiheit der Br-Arbeit fällt noch durch das Gr emium abgesegnet wurde. Wie geschrieben: vermutet. Daher auch das Gesprächsgesuch mit BRV.


edit: upps, der erste Beitrag war nicht vollständig :-( Hier fehlte wesendliches, nämlich dass das Überprüfen nicht zu verhindern sei und -damit kein Mißverstädnis/Zwietracht zw. BR und WV aufkommt- ein Gespräch mit dem/der BRV sinnvoll sein könnte.

Gruß, Hans

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