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Listenwahl - Liste abgelehnt wegen Formmängel - ist das o.k.?

F
fussel
Nov 2016 bearbeitet

Unsere Liste wurde zur Korrektur abgelehnt. Gründe dafür sind, der Satz auf der Liste „ Mit dieser Vorschlagsliste werden die folgenden Bewerberinnen und Bewerber zur Wahl in den Betriebsrat vorgeschlagen“ stand unten und eine Unterschrift von einem Kandidaten war nicht zu 100% gleich wie seine Stützunterschrift. Nun soll der Satz ganz nach oben und wir sollen nur die Kandidatenliste ohne Stützunterschriften erneuern. Hat das alles seine Richtigkeit?

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Community-Antworten (2)

D
delagundula

20.02.2010 um 09:49 Uhr

Moin Fussel,

Meine persönliche Meinung zu deinem geschilderten Vorgang:

Ob ein Satz unten drunter steht oder oben drüber ist kein Grund zur Ablehnung.Über die Gestaltungsform bezogen auf diesen Satz habe ich nichts gelesen. Wenn ihr inhaltlich keine Fehler gemacht habt, und das nehme ich an,dürfte die Ablehnung gegenstandslos sein.

Was die Unterschriften angeht,musste ich ein wenig lächeln. Die Unterschriften werden handschriftlich ausgeführt und haben daher immer Abweichungen. Natürlich steht es dem WV frei ein graphologisches Gutachten hierüber zu erstellen ;-)))(Achtung ! hoher Ironie Anteil)

§ 8 WO Kommentierung Fitting meint hierzu:

Wird eine Vorschlagsliste zu Unrecht als ungültig festgestellt, so ist die Wahl nach § 19 BetrVG anfechtbar.

P
Peanuts

20.02.2010 um 10:38 Uhr

"Hat das alles seine Richtigkeit? "

Nein.

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