Gültigkeit einer Liste
Ja, hallo... ich nochmal. Wie verhält es sich, wenn eine Liste eingereicht wird, in der ein Kandidat gestrichen wurde. Gestrichene Stützunterschriften sind ja quasi egal, so lange genügend da sind. Ob alle Stützer von der Änderung wissen, können und müssen wir ja nicht überprüfen. Muss der Kandidat noch auf der Liste oder extra vermerken, dass er nicht mehr kandidieren möchte?
Community-Antworten (2)
19.02.2010 um 20:35 Uhr
@Dr. Fröhlich, nein, er muss nix extra vermerken. Aber der Wahlvorstand sollte m . M. nach einen Vermerk im Wahlprotokoll machen, dass die Liste mit dem durchgestrichenen Kandidaten eingereicht wurde. Einfach zur Sicherheit.
19.02.2010 um 22:01 Uhr
Danke, dass ist eine gute Idee.
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