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Dieser Beitrag ist vor 20 Jahren entstanden. Gesetzliche Regelungen und Rechtsprechung können sich seitdem geändert haben.

Wahlwerbung vor Bekanntgabe des Wahltermins?

M
Marion
Nov 2016 bearbeitet

Kann es denn sein, dass ein Mitglied des Wahlvorstandes einen Vorteil hat gegenüber anderen Beschäftigten hat und sein Amt nutzt, um vorher schon Stützunterschriftenzu sammeln und Werbung macht und die restlichen Beschäftigten wissen noch nicht mal den Wahltermin? Ist das rechtens bzw. moralisch fair? Vielen Dank

2.98003

Community-Antworten (3)

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Homeland25

21.03.2006 um 14:00 Uhr

Was heißt "vorher"?

Eine Liste mit den Wahlvorschlägen kann erst im Umlauf gebracht werden, wenn das Wahlausschreiben veröffentlicht wurde!

M
Marion

21.03.2006 um 14:33 Uhr

Schön, dass Du auch zweifelst. Ich war mir nämlich nicht sicher, ob es zulässig ist. Ich hatte diese Frage schonmal gestellt. Ich bin im Wahlvorstand und wir händigen die Listen (für Stützunterschrift und Kandidaturliste) erst nach Aushang des Wahlausschreibens aus. Wir haben jedoch einen Kollegen, der auch im WV ist und sammelt bereits jetzt Unterschriften und ich finde, dass er den Vorteil nutzt, den er als WV-Mitglied hat. Was kann ich denn tun?

H
Heinz

22.03.2006 um 12:33 Uhr

Homeland25, ich muss dich entäuschen! Wenn`s beliebt kannst du 4 Jahre lang mit einer Liste durch den Betrieb laufen und Stützunterschriften sammeln. Es kommt nur auf den Abgabezeitpunkt, der im Wahlausschreiben angegeben ist an. Vorher abgegebene Wahllisten gelten als rechtzeitig eingereicht. Ist unbefriedigend, aber so is es. Redet mal mit dem Kandidaten, manchmal siegt auch die Einsicht!!

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