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Dieser Beitrag ist vor 20 Jahren entstanden. Gesetzliche Regelungen und Rechtsprechung können sich seitdem geändert haben.

Verschiebung des Termins Einberufung der konstituierenden Sitzung?

U
Ulli
Nov 2016 bearbeitet

Ich habe als WV-Mitglied noch eine dringende Frage: Bei der Festlegung des Wahltermins (heute 19.05.) waren wir wohl nicht richtig clever. Gem. Wahlkalender müssen wir heute nach Auszählung die Wahlniederschrift anfertigen (müssen wir das heute machen oder geht auch Montag?). Daraus ergibt sich, dass am 26.05. (Brückentag) der letzte Tag der Ablehnung der Wahl und die Bekantmachung der gewählten BR-Mitglieder ist. Ergo müsste an diesem Freitag, an dem sicherlich 3 der 5 neuen BR-Mitglieder Urlaub habe, auch die konstituierende Sitzung stattfinden!!! Kann dieser Termin aus wichtigem Grund oder sonst was auf die darauffolgende Woche verschoben werden? Im Fitting kann ich so konkret dazu nichts finden. Der alte BR fungiert ansonsten noch bis zum 31.05.2006. Vielen Dank für die Hilfe

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Community-Antworten (2)

S
Seilburg

19.05.2006 um 18:02 Uhr

Die Stimmauszählung kann nur bei besonderen Gründen verschoben werden. die Urne ist dann zu Versigeln und in der Wahlniederschrift die Gründe festzustellen ( laut Turnus ) habe ich nachgelesen. Die verschiebung der konstituierenden Sitzung, würde ich mit den Kanidaten vernünftig absprechen, dann gibt es sehr wahrscheinlich auch keine Probleme. habe dazu aber so schnell nichts gefunden. Ich hoffe das dir meine Antwort hilft. Gruß Seilburg

D
DocPille

19.05.2006 um 18:45 Uhr

Es muss innerhalb einer Woche zur Konstituierenden Sitzung eingeladen werden,das heißt aber nicht das sie dann auch stattfinden muss. Verschiebt sie um eine Woche,redet mit dem WV.

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