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Dieser Beitrag ist vor 19 Jahren entstanden. Gesetzliche Regelungen und Rechtsprechung können sich seitdem geändert haben.

Wahlvorstand-Wahltermin

S
schichtc
Nov 2016 bearbeitet

Hallo,

unsere Firma hat sich in zwei selbständige Unternehmen geteilt. Der bisherige BR verbleibt in einem Teil des Unternehmens. In der anderen juristisch selbständigen Einheit soll ein neuer BR gewählt werden. Dazu hat der alte BR jetzt einen Wahlvorstand bestellt. Wer ist jetzt eigentlich für die Festsetzung des Wahltermins zuständig? Der alte BR oder der nun bestellte Wahlvorstand für den neu zu gründenden BR?

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Community-Antworten (6)

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Mona-Lisa

11.11.2006 um 19:21 Uhr

@schichtc, der Betriebsrat kann für das neue, eigenständige Unternehmen keinen Wahlvorstand bestellen! § 1 Errichtung von Betriebsräten BetrVG

S
schichtc

11.11.2006 um 19:33 Uhr

Der alte BR hat ein Übergangsmandat bis zu den Neuwahlen.

L
Lotte

11.11.2006 um 19:46 Uhr

schichtc, der Wahlvorstand ist für das Wahlausschreiben (§ 3 BetrVGWO) zuständig, in dem Tag und Ort der Stimmabgabe festgelegt werden.

H
Heini

11.11.2006 um 23:03 Uhr

Der "alte" Betriebsrat bestellt den Wahlvorstand. Der "alte" Betriebsrat vertritt solange die Interessen der Mitarbeiter in der neuen selbständigen Einheit, bis ein zuständiger Betriebsrat gewählt wurde. Den Wahltermin legt der Wahlvorstand fest.

L
Lotte

11.11.2006 um 23:07 Uhr

Heini, wieso habe ich bei Dir manchmal das Gefühl, dass das was Du schreibst doch eigentlich schon gesagt wurde?

M
Mona-Lisa

11.11.2006 um 23:16 Uhr

und ich es mittlerweile auch kapiert habe.....

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