Erstellt am 11.11.2006 um 18:21 Uhr von Mona-Lisa
@schichtc,
der Betriebsrat kann für das neue, eigenständige Unternehmen keinen Wahlvorstand bestellen!
§ 1 Errichtung von Betriebsräten BetrVG
Erstellt am 11.11.2006 um 18:33 Uhr von schichtc
Der alte BR hat ein Übergangsmandat bis zu den Neuwahlen.
Erstellt am 11.11.2006 um 18:46 Uhr von Lotte
schichtc,
der Wahlvorstand ist für das Wahlausschreiben (§ 3 BetrVGWO) zuständig, in dem Tag und Ort der Stimmabgabe festgelegt werden.
Erstellt am 11.11.2006 um 22:03 Uhr von Heini
Der "alte" Betriebsrat bestellt den Wahlvorstand.
Der "alte" Betriebsrat vertritt solange die Interessen der Mitarbeiter in der neuen selbständigen Einheit, bis ein zuständiger Betriebsrat gewählt wurde.
Den Wahltermin legt der Wahlvorstand fest.
Erstellt am 11.11.2006 um 22:07 Uhr von Lotte
Heini,
wieso habe ich bei Dir manchmal das Gefühl, dass das was Du schreibst doch eigentlich schon gesagt wurde?
Erstellt am 11.11.2006 um 22:16 Uhr von Mona-Lisa
und ich es mittlerweile auch kapiert habe.....