BR Wahl 2010 - ger. beschäftigte Aushilfen +...
BR Wahl 2010 - Thema geringfügig beschäftigte Aushilfen max. 40-65 Stunden im Monat. a) wenn sie zum Zeitpunkt der Wahl 6 Monat eim Betrieb gearbeitet haben, bzw. auch danach noch weiter beschäftigt werden - dann sind Sie trotz der geringen Monatsstundenzahl wahlberechtigt ?? b) können die vorgenannten, wenn sie länger als 6 Monate beschäftigt sind sich auch in den BR wählen lassen ???, d.h. auf in die Vorschlagslisten eintragen ?? ( siehe geringe Arbeitszeit ) c) Neueinstellungen Vollzeit sind ab sofort wahlberechtigt und können bis zum Wahltag auf die Mitarbeiterliste gesetzt werden - dürfen sich nur erst nachn 6 Monaten für den Betriebsrat aufstellen lassen - das ist richtig - oder ?? und noch d) für die Berechnung der Mitglieder zählt das Datum der Vorschlagsliste ? d.h. wenn später ( BR Wahldatum)statt 190 bereits 201 Mitarbeiter im Betrieb eingesetzt sind werden es dann nicht automatisch 9 BR Mitglieder - oder ?? Diese Gesetzestexte sind nicht immer sofort zu verstehen, vielleicht kann mir jemand kurz und knapp die Fragen beantworten, wofür ich mir herzlich bedanke.
Community-Antworten (1)
19.02.2010 um 14:50 Uhr
a) Aushilfskräfte werden behandelt wie Vollzeitarbeitskräfte, damit sit auch gleich b) beantwortet. c) richtig d) nicht das Datum der Vorschlagsliste sondern des Wahlausschreibens
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