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Ausweispflicht bei der Stimmangabe?

W
WeWieg
Nov 2016 bearbeitet

Muss sich eigentlich ein(e) Wählerin/Wähler bei der Stimmabgabe ausweisen können? Man kann doch nicht immer erwarten, dass der Wahlvorstand jede Person die in der Wählerliste steht persönlich kennt, oder?

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Community-Antworten (1)

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Erwin

19.02.2010 um 12:38 Uhr

Ja, sofern sie nicht persönlich bekannt müssen sie sch ggf. ausweisen, z.B. durch Firmenausweis

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