Erstellt am 19.02.2010 um 11:14 Uhr von Rattle
@Bmeister
"Eine Auflistung von A-Z wäre meiner Meinung nach besser weil neutraler. "
dann hätte der listenführer sie so einreichen müssen, der legt die reihenfolge fest oder alle die auf der liste stehen.
mfg
Erstellt am 19.02.2010 um 13:53 Uhr von rolfo
wenn es nur eine Vorschlagsliste gibt ist es Persönlichkeitswahl und wird in alphabetischer Reihenfolge aufgelistet, auch auf dem Stimmzettel
Erstellt am 19.02.2010 um 14:12 Uhr von Petrus
Rolfo: Nein!
Vereinfachtes Wahlverfahren: Alphabetisch - siehe § 34 WO
Normales Wahlverfahren: in der Reihenfolge, wie sie auf dem Vorschlag stehen - § 20(2) WO
Erstellt am 19.02.2010 um 15:06 Uhr von rolfo
Petrus
Stimmmt, sorry, bin vom vereinfachten Wahlverfahren ausgegangen