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Veröffentlichung der Vorschlagsliste

B
Bmeister
Nov 2016 bearbeitet

Eine Vorschlagsliste ist eingegangen. Dadurch wird die eigentliche Verhältnis- zur Persönlichkeitswahl. Wird die Liste in alphabetischer Reihenfolge oder nach vorhandenen der Ordnung veröffentlicht? Auf den Stimmzetteln, ist nachzulesen, soll diese Ordnung beibehalten werden? Eine Auflistung von A-Z wäre meiner Meinung nach besser weil neutraler.

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Community-Antworten (4)

R
Rattle

19.02.2010 um 12:14 Uhr

@Bmeister

"Eine Auflistung von A-Z wäre meiner Meinung nach besser weil neutraler. "

dann hätte der listenführer sie so einreichen müssen, der legt die reihenfolge fest oder alle die auf der liste stehen.

mfg

R
rolfo

19.02.2010 um 14:53 Uhr

wenn es nur eine Vorschlagsliste gibt ist es Persönlichkeitswahl und wird in alphabetischer Reihenfolge aufgelistet, auch auf dem Stimmzettel

P
Petrus

19.02.2010 um 15:12 Uhr

Rolfo: Nein!

Vereinfachtes Wahlverfahren: Alphabetisch - siehe § 34 WO Normales Wahlverfahren: in der Reihenfolge, wie sie auf dem Vorschlag stehen - § 20(2) WO

R
rolfo

19.02.2010 um 16:06 Uhr

Petrus Stimmmt, sorry, bin vom vereinfachten Wahlverfahren ausgegangen

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