Erstellt am 19.02.2010 um 07:43 Uhr von Rattle
@Power
dazu müßte die wahlordnung geändert werden.
siehe §11 abs.1 WO
Erstellt am 19.02.2010 um 08:05 Uhr von galaxy
@Power
wir ärgern uns bei 2000 potientellen Wählern auch die Krätze an den Hals, doch wenn der WV sich nicht an die WO zur Betriebsratswahl hält, wer dann?????? Und wenn wir die Briefumschläge weglassen ist dies direkt ein Grund, die Wahl erfolgreich anzufechten und dies würde ich nicht riskieren wollen. Viel Spass beim öffnen der Briefumschläge :-)
Galaxy