Ist folgendes bei der Stimmauszählung zu beanstanden?
Eingang der Briefwahlunterlagen eines Mitarbeiters. Im frankierten Rückumschlag ist die Erklärung des Mitarbeiters. Außerdem befindet sich im an den Wahlvorstand adressiertten Umschlag (hier sollte die Erklärung rein und der verschlossene Stimmzettel) der ausgefüllte Stimmzettel, Ist die Stimmabgabe als gültig zu werten?
Der Umschlag für den Stimmzettel fehlt (wurde aber durch WF verschickt).
Macht es einen Unterschied ob der Umschlag offen oder verschlossen ist?