Erstellt am 18.02.2010 um 16:49 Uhr von nicoline
Sylvie,
die Jungs/Mädels von Google sagen:
http://www.k-m-scheriau.de/5-00-08-Studenten.htm
Kurzinformation
Werkstudenten sind Arbeitnehmer!
Wer als Student einer Erwerbstätigkeit nachgeht, ist ein Arbeitnehmer mit allen Rechten und Pflichten! Werkstudenten können an der Betriebsratswahl sowohl als Wähler wie auch als Kandidaten teilnehmen.
Was ist ein Werkstudent?
Personen, die während der Dauer ihres Studiums als ordentlich Studierende einer Hochschule oder einer der fachlichen Ausbildung dienenden Schule gegen Entgelt beschäftigt werden.
Das Studium muß den Schwerpunkt der Arbeitsleistung des Studenten darstellen. Davon wird ausgegangen, wenn
* die Arbeitszeit der Beschäftigung während der Vorlesungszeit des Semesters
nicht mehr als 20 Stunden wöchentlich beträgt.
oder
* wenn die Arbeitszeit der Beschäftigung während der Vorlesungszeit des Semesters
mehr als 20 Stunden wöchentlich beträgt, aber in den Abend und Nachtstunden
oder am Wochenende stattfindet.
Die Arbeit muß dabei jedoch gegenüber dem Studium die Nebensache bleiben.
oder
* die Beschäftigung von vornherein auf nicht mehr als zwei Monate befristet ist.
oder
* die Beschäftigung ausschließlich während der Semesterferien ausgeübt wird.