Ein Unternehmen bekommt ein AÜG -Zertifikat und will bestimmte MA verleihen und mit diesen Zusatzvereinbarungen über ihre Verleihbarkeit abschliessen, da eine solche (wohl erforderliche?) Klausel in den Standardverträgen fehlt.
Hat der BR bei diesen 'Individualvereinbarungen' ein Mitbestimmungsrecht? Oder erst dann, wenn ein solcher Passus in die Standardverträge aufgenommen werden soll?