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Beschäftigte andere Standorte

D
dIRKB
Nov 2016 bearbeitet

Hallo ich habe eine Frage bezüglich Kollegen anderer Standorte wo dese Wählen dürfen. In unserem Fall haben wir Kollegen aus Standort A die 30-50% im Monat im Stanort B arbeiten. In A und B gibt es jeweils BR und Wahlen.

Frage: Dürfen die Kollegen aus A auch in B wählen?

Danke für eure Hilfe....

78502

Community-Antworten (2)

K
Kölner

20.02.2010 um 21:56 Uhr

@dIRKB Ja. Interessant ist sogar, ob sie sich in beiden Standorten auch das passive Wahlrecht erworben haben...

P
Peanuts

21.02.2010 um 12:33 Uhr

"In unserem Fall haben wir Kollegen aus Standort A die 30-50% im Monat im Stanort B arbeiten. "

Konzernleihe? Wer ist diesen Kollegen gegenüber weisungsbefugt? Wie sind diese am Standort B eingegliedert?

"Interessant ist sogar, ob sie sich in beiden Standorten auch das passive wahlrecht erworben haben..."

Korrekt ...

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