Beschäftigte andere Standorte
Hallo ich habe eine Frage bezüglich Kollegen anderer Standorte wo dese Wählen dürfen. In unserem Fall haben wir Kollegen aus Standort A die 30-50% im Monat im Stanort B arbeiten. In A und B gibt es jeweils BR und Wahlen.
Frage: Dürfen die Kollegen aus A auch in B wählen?
Danke für eure Hilfe....
Community-Antworten (2)
20.02.2010 um 21:56 Uhr
@dIRKB Ja. Interessant ist sogar, ob sie sich in beiden Standorten auch das passive Wahlrecht erworben haben...
21.02.2010 um 12:33 Uhr
"In unserem Fall haben wir Kollegen aus Standort A die 30-50% im Monat im Stanort B arbeiten. "
Konzernleihe? Wer ist diesen Kollegen gegenüber weisungsbefugt? Wie sind diese am Standort B eingegliedert?
"Interessant ist sogar, ob sie sich in beiden Standorten auch das passive wahlrecht erworben haben..."
Korrekt ...
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