W.A.F. LogoSeminare

Verletzung der Geheimhaltungsfrist - wie sollen wir den BR-Kollegen abmahnen?

B
badner
Jan 2018 bearbeitet

Hallo Leute, Ich bräuchte dringend einen Rat und zwar geht es um eim BR-Mitglied. Dieses möchte gerne eine SBV gründen weil wir im jetzt 5 Schwerbehinderte über 50% in unserem Betrieb haben. Wäre ja OK aber die Schwerbehinderten wollen das gar nicht sondern haben auf eine mündliche Anfrage von mir erklärt, dass sie das nicht bräuchten oder bei Problemen zum BR gehen können. Kurz und Gut, dieser BR-Kollege meinte aber er müsste die SB selbst nochmal überzeugen und ist einfach in die Abteilungen gegangen und hatte die Vorgesetzten nach der Schwerbehinderten XY gefragt und das obwohl das auch noch andere MA´s und sogar der Personalchef hören konnten. Den SB´s ist das aber gar nicht recht, das das alle wissen (verständlich). Meine Frage wie sollen wir den BR-Kollegen abmahnen??? mündlich ,schriftlich oder/und gleich mit dem §23 drohen???

vielen Dank im Voraus für euere Unterstützung

83906

Community-Antworten (6)

E
Erwin

17.02.2010 um 18:00 Uhr

badner

Zu den Aufgaben des BR gehört es u.a. auf eine Wahl der SBV hinzuwirken sofern möglich. Weiter müsste der BR ja wissen wer schwerbehindert ist, denn er muss ja § 80 BetrVG darauf achten, dass ihre Rechte beachtet werden. Ganz besonders bei Anliegen der MB.

Letztlich noch der Hinweis, der BR kann nicht die besonderen Rechte der SBV laut SGB IX in Anspruch nehmen oder wahrnehmen. Daher sollte man die Betroffenen aufklären. dass nur eine SBV sie richtig/ vollumfänglich vertreten kann. Aufgaben der SBV § 95 SGB IX.

Wer dann von den Schwerbehinderten gewählt wird wäre ja ihre Sache. Auch können nur Wahlberechtigte, also Schwerbehinderte oder Gleichgestellte Kandidaten vorschlagen.

Das er zumindest sehr ungeschickt gehandelt hat und damit vielleicht auch nicht der Kandidat der betroffenen ist kann man ihm sagen.

N
niemand

17.02.2010 um 19:06 Uhr

Was, ich bin ganz erstaunt, ihr mahnt euch gegenseitig ab? Bei uns wird bisher bei unstimmigkeiten miteinander gesprochen. Ihr solltet euch lieber mal Gedanken machen, wie ihr die Wahl einer SBV gemeinsam hinbekommt. Eure schwerbehinderten Kollegen haben einen Anspruch auf eine eigenständige Vertretung.

P
peters

17.02.2010 um 19:47 Uhr

Den SB´s ist das aber gar nicht recht, das das alle wissen (verständlich).

Nee, mir ist das nicht verständlich. Welchen Sinn macht es denn, eine Schwerbehinderung zu beantragen, von der niemand etwas wissen darf und deren Rechte keine Vertretung wahrnehmen darf ???

Zudem: um die Rechte von Schwerbehinderten wahrzunehmen, reicht es, wenn die notwendigen Einschränkungen im Arbeitsablauf bekannt sind. Niemand muss Diagnosen oder Krankheitsbilder preisgeben.

Offenbar war die Art, wie der Kollege in die Abteilung geplatzt ist, nicht besonders klug. Aber sein Ansinnen finde ich dennoch verständlich.

Setzt euch doch mal mit einem Integrationsamt in Verbindung und lasst euch und die schwerbehinderten Mitarbeiter beraten. Dann könnt Ihr immer noch entscheiden.

B
badner

17.02.2010 um 22:31 Uhr

@erwin @niemand @von peters zuerst mal vielen Dank für eure Antworten. Mir ging es aber als wichtigstes um die Verletzung der Geheimhaltungsfrist. Das finde ich für einen Betriebsrat als eine der wichtigsten Eigenschaften. Wie soll man da als einzelner oder auch als Gremium Vertrauen in der Belegschaft finden, wenn man solche Sachen herausposaunt. Ich habe da Sorge, dass bei solchen Aktionen unser noch recht guter Ruf beschädigt wird. Abgesehen von den Einzelaktionen die dieses BR-Mitglied in letzter Zeit abzieht. Übrigens ist das nicht nur meine Meinung sondern die des ganzen Gremiums

M
Mainpower

18.02.2010 um 08:09 Uhr

@badner, das was euer BR-Mitglied demacht, getan, gesagt hat fällt nicht unter die Geheimhaltungspflicht. Dass man es nicht so herausposaunen muss ist die andere Seite.

N
niemand

18.02.2010 um 08:50 Uhr

Mich wundert nur, daß euer Kollege da alleine losziehen muss, und nicht eure volle Unterstützung bekommt. Ihr hättet doch bei bekannt werden der 5 SB Mitarbeiter eine SBV Wahlversammlung einberufen müssen. Wenigstens einer scheint sich ja um die Angelegenheit zu kümmern.

Du selbst scheinst dich ja gar nicht damit beschäftigen zu wollen. Die Menschen sind nicht 50% behindert, sondern haben einen GdB von 50. Wann habt ihr das letzte mal etwas zu dem Thema auf der Betriebsversammlung gesagt?

"Nicht behindert zu sein ist wahrlich kein Verdienst, sondern ein Geschenk, das jedem von uns jederzeit genommen werden kann." Richard v. Weizsäcker

Ihre Antwort