Muss im vereinfachten Wahlverfahren nach §14a die zweite Wahlversammlung exakt nach einer Woche nach der 1.Wahlversammlung stattfinden oder gibt es eine Toleranzzeit?
Erstellt am 17.02.2010 um 15:29 Uhr von PTNetty hallo geier, ja, es ist keine Toleranz vorgesehen! Gruß PT Netty