Hallo zusammen,

ich hätte mal ne Frage zu den Treffen des Wirtschaftsausschusses. Ist es zwingend notwendig, dass die Veranstaltungen "Face-To-Face" (bei verteilten Standorten) stattfinden müssen, oder können aus Kostengründen (kommt vom AG) oder Zeitgründen (kommt oft von den WA-Mitgliedern) diese auch per Telefon- oder Videokonferenz durchgeführt werden?
Bei GBR-Sitzungen, die Beschlüsse erfordern ist es wohl schon Pflicht tatsächlich sich zu treffen...
Gibt es da eine Regelung im Gesetz?

Danke schon mal