Arbeitnehmer und Betriebsrat - Mit welchen Problemen kann sich ein Arbeitnehmer an den Betriebsrat wenden?
Mit welchen Problemen kann sich ein Arbeitnehmer an den Betriebsrat wenden, mit welchen nicht ?
Community-Antworten (2)
16.02.2010 um 14:45 Uhr
Ein guter BR hört sich erst einmal die Problme an und erklärt anschließend, warum er eventuell nicht zuständig ist.
16.02.2010 um 18:08 Uhr
Hallo, Tapsi -
als BR fühlen wir uns für alle Fragen rund um das Arbeitsverhältnis zuständig. Da wir auch die Einhaltung von Gesetzen überwachen sollen (soweit das möglich ist), erweitert sich der Spielraum noch mehr. Eigentlich müßte man eher fragen, wofür der BR NICHT zuständig ist... Zumindest beratend wird er eigentlich immer tätig, wenn ein Arbeitnehmer mit einem Problem kommt. Außerdem mischen wir uns auch dann einfach ein, wenn wir augenscheinlich nicht zuständig sind. Läßt der Arbeitgeber das zu, haben wir mehr erreicht als gedacht :-)
Hast Du eine konkrete Frage zur Zuständigkeit?
Gruß von Saxonia
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