Stützunterschrift noch gültig?
Hallo,
es wurde eine stützunterschrift von einem leiharbeiter geleistet der länger als drei monate bei uns tätig war.
am freitag lief die frist ab und er bekam danach beischeid das er ab montag nicht mehr lommen soll, wurde ihm von seinem arbeitgeber mitgeteilt, bleibt die unterschrift dennoch gültig?
weil er zur wahl wohl nicht mehr da ist.
mfg
Community-Antworten (2)
15.02.2010 um 13:55 Uhr
@Rattle
Habt ihr denn so wenig Stützunterschriften? Wenn ihr mehr als nötig habt, stellt sich die Frage doch gar nicht.
Außerdem zählte er am Stichtag zur Wählerliste und der ist maßgebend.
15.02.2010 um 14:52 Uhr
@Scorpion
die unterschriften reichen!
mfg
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