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Stützunterschrift

DI
der ICH
Nov 2018 bearbeitet

Hallo zusammen, ich habe nur eine kurze Verständnisfrage als WV Habe heute am 2 Listen bekommen die morgen im Wahlvorstand besprochen und geprüft werden. Habe diese kurz überflogen und mir ist aufgefallen, dass ein Kollege als Kanditat auf einer Gewerkschaftsliste steht und der selbe Mitarbeiter nur eine Stützunterschrift auf einer anderen Liste getätigt hat. Ist diese Stützunterschrift dann überhaupt gültig? Auf der Gewerkschaftsliste hat er ja keine direkte Stützunterschrift geleistet, da ja von Gewerkschaft gestützt

Gruß

95802

Community-Antworten (2)

N
nicoline

17.03.2010 um 20:40 Uhr

Ich, ja, sie ist gültig. Es ist nirgends in der Wahlordnung verboten, eine Stützunterschrift auf einer anderen Liste abzugeben, als auf der eigenen.

V
vokuhila

17.03.2010 um 20:58 Uhr

stimmt, auf der einen liste braucht keiner stützunterschriften, weil es eine gewerkschaftsliste ist und da reichen zwei unterschriften von beauftragten der gewerkschaft, da darf er ruhig draufstehen und somit hat er ja seine stützunterschrift, die einzige die er hat übrig und die kann er dann auf die andere liste setzen...............paradox, aber es ist rechtens....;-)

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