Erstellt am 14.02.2010 um 10:33 Uhr von nicoline
Wildblume,
*bei der Stimmenauszählung*
Ja! Die Stimmenauszählung ist BETRIEBSöffentlich!
Erstellt am 14.02.2010 um 10:50 Uhr von monalisa
@Wildblume,
Das klingt so panisch!!!!
Was stört euch denn daran, wenn die GL sich mal im Wahllokal blicken lässt? Ihr habt doch nix zu verbergen!
Erstellt am 14.02.2010 um 10:50 Uhr von Peanuts
"Die GF will am Wahltag bei der Stimmenauszählung anwesend sein. Geht das ? "
AUSSCHLIESSLICH bei der öffentlichen Auszählung der Stimmen. Vorher ist der AG des Raumes zu verweisen.
Erstellt am 15.02.2010 um 09:01 Uhr von delagundula
Demnach wäre ein Beschluß des WV den/die GF außen vorzulassen fatal ?
Leute...Leute...