Coronabonus soll nachträglich versteuert werden!
Hallo, ich habe folgende Frage.
In unserem Unternehmen (Verwaltung Krankenhaus) wurde uns im Dezember schriftlich mitgeteilt, das wir während der Corona-Zeit gute Arbeit etc. geleistet haben und uns ein Coronabonus in Höhe von ... Gezahlt wird. Im Dezember habe wir dieses Geld auch in voller Höhe auf unsere Gehaltsabrechnung Erhalten und es wurde explizit als Coronabonus ausgewiesen. Durch interne Unstimmigkeiten,Missgunst etc. wurde uns im Januar 2021 mitgeteilt das sie einen Fehler in der Kommunikation hatten und die Prämie jetzt sozialversicherungs- und steuerpflichtig wird. Meine Frage ist das legitim, hatte jemand schon so was in seinem Unternehmen?was könnten wir dagegen tun? Wir haben weder einen TV noch eine BV. Die Höhe der Bonuszahlungen liegt zwischen 200 und 1500€..
Vielen Dank für eure tips und Ratschläge.
Community-Antworten (6)
27.01.2021 um 17:04 Uhr
Kommt auf die Höhe an. Bis 1.500 Euro ist dieser Bonus steuerfrei...
27.01.2021 um 17:30 Uhr
Das der bis 1500€ steuerfrei ist ist bekannt. Es geht darum das sie aus einen Coronabonus, einen normalen Bonus machen wollen um diesen nachträglich zu versteuern.
27.01.2021 um 17:38 Uhr
Aber, der AG hat doch gar keinen Vorteil davon, wenn er den Bonus versteuert und Sozialabgaben abführt. Habt ihr denn mal nachgefragt, auf welcher Rechtsgrundlage die angeblich fehlerhafte Kommunikation beruht?
27.01.2021 um 18:08 Uhr
Die Frage ist, warum das Unternehmen dies macht. Dem Unternehmen entstehen dadurch ja ebenfalls Kosten, da die Arbeitgeberanteile an der Sozialversicherung (insgesamt ca. 20% des Bruttolohns) ja nun auch abgeführt werden müssen. Möglicherweise hat das Unternehmen gegenüber dem Finanzamt keine Erklärung dafür, dass es sich um diesen steuer- und sozialversicherungsfreien Bonus handelt. Laut Bundesfinanzministerium ist einzige Voraussetzung dafür, dass es sich nicht um ohnehin geschuldeten Arbeitslohn handelt. So wäre es nicht möglich, eine ohnehin vereinbarte Jahresendprämie durch den Corona-Bonus zu ersetzen.
Nun war aber deine Frage vor allen Dingen, ob das so geht und was ihr tun könnt.
Grundsätzlich ist der Arbeitgeber für die Abführung von Lohnsteuer und Sozialversicherungsbeiträgen verantwortlich. So lange keine Lohnsteuerbescheinigung erstellt wurde, darf der Arbeitgeber auch nachträglich die Gehaltsabrechnung ändern und die nicht abgeführte Lohnsteuer bei der nächsten Gehaltszahlung einbehalten (also i.d.R. maximal 12 Monate). Sozialversicherungsbeiträge darf der Arbeitgeber nur für die letzten 3 Monate im Nachhinein einbehalten und abführen.
Notfalls müsst ihr Rechtsberatung einholen. Dort muss geklärt werden, wie die Formulierungen im Schreiben von eurem Arbeitgeber zu werten sind (also ob die Zusage für die Prämie eindeutig auf den Netto-Betrag bezogen ist).
27.01.2021 um 18:12 Uhr
Die fehlerhafte Kommunikation lag wahrscheinlich daran das der eine Chef dies genehmigte und der andere strikt dagegen ist. Hier ist vielleicht noch zu erwähnen, das wir mehrere Firmen in der Unternehmensgruppe haben die keinen Bonus bekommen haben, was natürlich zu einigen Verstimmungen führte.
27.01.2021 um 18:15 Uhr
In dem ersten Schreiben steht explizit drin das dieser Bonus einmalig SV- und lohnsteuerfrei ist.
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