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SBV wirklich notwendig?

B
badner
Nov 2016 bearbeitet

Liebe Forumsteilnehmer, Wir haben in unserem Unternehmen 5 Schwerbehinderte AN.Normalerweise wäre ja jetzt eine SBV zu wählen. Auf Nachfrage ob sich jemand von den Behinderten aufstellen lassen würde, bekam ich meistens die Antwort, das sie eine SBV nicht bräuchten.und dass wenn sie Probleme hätten auch selbst zum BR gehen könnten. Außerdem kam es mir bei den meisten so vor, daß ihnen dieses Thema unangenehm ist. (d.h. sie wollen nicht, dass alle wissen, dass die behindert sind). Ein BR-Mitglied meint jetzt aber, dass unbedingt eine SBV zu wählen sei (BetrVG). jetzt meine Frage:

  1. Muß man die Schwerbehinderten zu Ihrem "Glück" zwingen und eine SBV gründen auch wenn keiner das will?

  2. Was ist wenn nur einer sagt dass er eine SBV will ?

4.40705

Community-Antworten (5)

T
Tanzbär

12.02.2010 um 19:42 Uhr

Finde einen MitarbeiterIn, der Interesse für die Sache aufbringt und lass ihn wählen. Das muss doch kein Schwerbehindeter sein.

D
delagundula

12.02.2010 um 20:00 Uhr

Außerdem kam es mir bei den meisten so vor, daß ihnen dieses Thema unangenehm ist. (d.h. sie wollen nicht, dass alle wissen, dass die behindert sind)

räusper... dünnes Eis... Stigmatisierung bezeichnet die zu sozialer Diskriminierung führende Charakterisierung einer Person oder Gruppe durch die Zuschreibung.... und müssen den alle wissen wer zu den behinderten AN gehört ?

Nachdenklich Dela

E
Erwin

12.02.2010 um 20:10 Uhr

badner

Der BR kann nicht die Rechte der SBV aus § 95 wahrnehmen. Sollte sich unter den Betroffenen keiner finden, sollte man z.B. bei der Ersatzmitgliedern des BR nachsehen.

Wenn es im Unternehmen eine GSBV gibt gehört es zu ihren Aufgaben hier auch das örtl. Mandat wahrzunehmen und auch auf eine Wahl hinzuwirken. http://www.schwbv.de/wahlen.html#Noch_keine_Schwerbehindertenvertretung_vorhanden_was_tun

http://www.lwl.org/abt61-download/PDF/broschueren/Wahl_10_2009.pdf

Gibt es keine GSBV, sollte der BR auf eine Wahl hinwirken. Aber ja, zwingen kann man keinen,

P
Peanuts

13.02.2010 um 15:46 Uhr

"Wir haben in unserem Unternehmen 5 Schwerbehinderte AN."

Die Dunkelziffer dürfte vermutlich ungleich höher sein, da der Schwerbehindertenstatus nicht offenbart werden muss.

"Ein BR-Mitglied meint jetzt aber, dass unbedingt eine SBV zu wählen sei (BetrVG). jetzt meine Frage: 1. Muß man die Schwerbehinderten zu Ihrem "Glück" zwingen und eine SBV gründen auch wenn keiner das will?

Wenn es keine SBV gibt, sehe ich den BR in der Pflicht, auf die Wahl einer SBV hinzuwirken. Der BR hat einen Wahlvorstand zu bestellen und dann heißt es abwarten ...

"2. Was ist wenn nur einer sagt dass er eine SBV will ?"

Diese eine Meinung ist völlig wurscht. Der/die KandidatIn muss auch nicht selbst schwerbehindert oder gleich gestellt sein.

Also ein Kandidat und eine Stimmabgabe eines aktiv Wahlberechtigten reicht ...

Z
zulie

15.02.2010 um 12:08 Uhr

In § 93 SGB IX heißt es ganz deutlich: sie (die Betriebsräte) wirken auf die Wahl der SBV hin. Das ist eine Verpflichtung der Arbeitnehmervertretungen.

D.h. also, nicht nur einen Wahlvorstand gründen und abwarten, sondern aktiv dafür arbeiten und "Werbung" machen, d.h. die Notwendigkeit und den Nutzen für die Betroffenen darstellen.

Und in § 94 (1) heißt es: In Betrieben... in denen wenigstens 5 schwerbehinderte Menschen nicht nur vorübergehend beschäftigt sind, werden eine Vertrauensperson und ein stellvertretendes Mitglied gewählt. Die Vertrauensperson muss weder schwerbehindert noch BR-Mitglied bzw. Ersatz-Mitglied sein. Das Doppelmandat bringt manchmal sogar Interessenskonflikte mit sich.

Nirgendwo steht "kann gewählt werden". Es ist eine Muß-Bestimmung und eine Amtspflicht des BR!

Wenn erst mal eine vertrauenswürdige SBV existiert, werden erfahrungsgemäß die Zahlen der schwerbeinderten/gleichgestellten Mitarbeiter steigen, da einige aus ihrer Anonymität herauskommen, wenn sie gut betreut werden und Hilfe im Arbeitsalltag erfahren!

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