Einladung zur 1. Wahlversammlung an Urlauber, Elternzeitler usw.
Muss die Einladung zur 1. Wahlversammlung an Urlauber, Elternzeitler, BA-Studenten schriftlich an deren Privatadresse erfolgen?
Oder reicht der Aushang aus?
Community-Antworten (1)
21.10.2006 um 00:12 Uhr
Der Aushang reicht aus. Nicht im Betrieb beschäftigten AN muss die Einladung durch Aushang an deren Einsatzort oder postalisch zur Kenntnis gebracht werden.
Das trifft auf die von Dir genannten Gruppen nicht zu. Man kann sie aber natürlich per Post benachrichtigen. Wenn der AG die Adressen dieser AN nicht herausgibt, dann muss er die Einladungsschreiben übermitteln.
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