Erstellt am 20.10.2006 um 22:12 Uhr von w-j-l
Der Aushang reicht aus.
Nicht im Betrieb beschäftigten AN muss die Einladung durch Aushang an deren Einsatzort oder postalisch zur Kenntnis gebracht werden.
Das trifft auf die von Dir genannten Gruppen nicht zu. Man kann sie aber natürlich per Post benachrichtigen.
Wenn der AG die Adressen dieser AN nicht herausgibt, dann muss er die Einladungsschreiben übermitteln.