Stützstimme stornieren ?
Hallo und guten Abend !
Ist es möglich, dass jemand seine Stützstimme/-unterschrift, die er bereits abgegeben hat, während der Frist (Wahllisten) wieder storniert, indem er die Unterschrift streicht ?
Community-Antworten (12)
11.02.2010 um 20:25 Uhr
Warum? Gibt es einen Grund?
11.02.2010 um 20:28 Uhr
braker, ist die Frage damit beantwortet?
11.02.2010 um 20:29 Uhr
Nun ja, scheinbar hat jemand seine Stimme etwas voreilig vergeben . . . Die Person würde die Stützstimme nun nämlich für sich selbst benötigen !
11.02.2010 um 20:39 Uhr
@ Nicoline Man muss ja wissen welchen Ratschlag man gibt.
@ kapniso Die Person sollte dann auch die eigene Liste unterschreiben. Die Liste sollte frühgenug eingereicht werden und dann muss der WV handeln. Eine Person unterschreibt zwei Listen ist ein Fehler. Der Wahlvorstand muss dann die Person auf die zwei Unterschriften aufmerksam machen. Die Person kann dann sagen ich unterstütze nur Liste XY und nicht Liste YX.
Jetzt kommt mein Lieblingshinweis! Oben rechts ist ein blauer Button. Lade mal da die Software herunter und beschäftige dich da mal mit den Prüflisten für den Wahlvorstand.
11.02.2010 um 20:49 Uhr
kapniso, Du kannst Deine Stützunterschrift zurückziehen!
11.02.2010 um 21:02 Uhr
@nicoline, die Stützunterschrift kann zwar zurückgezogen werden, aber sie zählt mit.... Klinkt verrückt, ist aber so!
11.02.2010 um 21:14 Uhr
MonaLisa, ich weiß, hier ging es ja aber um die Frage, ob man kann ;-)) und für mich geht aus der Frage auch nicht klar hervor, ob vor Abgabe oder danach.
11.02.2010 um 21:15 Uhr
@MonaLisa
Wie geht das denn ? Dann hätte man ja doch 2 Stützstimmen vergeben ? Ich denke, das geht nicht . . .
Problematisch ist nur, dass wenn die Stimme zurückgezogen wird, die andere Person dann nur noch 2 Stützstimmen hätte und somit die Mindestvorgabe von drei Stimmen nicht erreicht hätte. Ich kann aber die Person, die zurückziehen möchte auch verstehen, denn wenn sie das nicht tut, hat sie nur zwei Stimmen . . . Das ist total verrückt.
11.02.2010 um 21:21 Uhr
kapniso, beantworte doch erstmal klar die Frage, ob die Liste mit der Stützunterschrift ,die gerne zurückgezogen werden möchte schon beim WV abgegeben wurde.
12.02.2010 um 06:30 Uhr
Ja, die Liste wurde schon beim WV abgegeben. Somit hat die Person nun zwei Stimmen vergeben. Nämlich eine für sich selbst und eine für XY. Wenn ich es richtig verstanden habe muss nun der WV darauf hinweisen, dass das nicht geht. Und die Person muss sich für eine Liste entscheiden. Wenn sie sich nun für die Stimme auf der eigenen Liste eintscheidet und die andere Stimme zurückzieht, dann kann die doch nicht mehr zählen, oder ?
12.02.2010 um 08:14 Uhr
wenn die liste beim wahlvorstand kurz vor ende der abgabefrist eingereicht wurde, muss der stützer innerhalb von drei arbeitstagen erklären welche liste er unterstützt.
wenn die erklärung nicht erfolgt wird die stützunterschrift auf der zuerst eingereichten liste gezählt.
sozusagen als ergänzung, ich weiss wurde nicht gefragt :-)
mfg
12.02.2010 um 19:43 Uhr
Wenn sie sich nun für die Stimme auf der eigenen Liste eintscheidet und die andere Stimme zurückzieht, dann kann die doch nicht mehr zählen, oder ? Genau die zählt dann nicht mehr , und deswegen wäre die andere LIste , wo ja dann nur noch 2 Unterschriften drauf sind , Ungültig Gruß Rüdigerhamster
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