Erstellt am 25.09.2007 um 12:34 Uhr von RolfH
@ karin77
kurz und knapp: J A
Erstellt am 25.09.2007 um 12:37 Uhr von Mona-Lisa
@karin77,
klar ist aber schon, dass sie nur EINMAL eine Stützunterschrift geben können?
Wie kommst du auf die Idee, dass der "Mitkandidat" 3 Stützunterschriften braucht?
Erstellt am 25.09.2007 um 13:25 Uhr von Nemeth
Wahlordnung § 14 Wahlvorschriften Abs 4
Jeder Wahlvorschlag der Arbeitnehmer muss von mindestens einem Zwanzigstel der wahlberechtigten Arbeitnehmer, mindestens jedoch von drei Wahlberechtigten unterzeichnet sein; in Betrieben mit bis zu zwanzig Arbeitnehmern genügt die Unterzeichnung durch zwei Wahlberechtigte. In jedem Fall genügt die Unterzeichnung durch fünfzig wahlberechtigte Arbeitnehmer.
Erstellt am 25.09.2007 um 13:30 Uhr von Mona-Lisa
@Nemeth,
aber doch nicht pro Nase, oder? ;-))
Erstellt am 25.09.2007 um 13:34 Uhr von Nemeth
@Mona-Lisa
steht ja klar drin für die verschiedenen Listen bei den Wahlvorschlägen. Für die Mehrheitswahl steht dort was die Stützunterschriften betrifft eigentlich nichts genaues. Wir haben trotzdem immer auch drei Stützunterschriften pro Nase, war nie ein Problem -ä für Niemand nicht ; - )