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Betriebsvereinbahrung ersetzt welche.

BL
Betriebsrat LM
Jan 2021 bearbeitet

Wir haben drei Betriebsvereinbarungen mit Arbeitszeit. Einmal für technische Angestellte und Produktion ( seit 2018 ) dann eine Gleitzeit (seit 2012) für kfm. Angestellte und eine Fertigungs und Verwaltungsbereich (auch für kfm. Angestellte ) ( seit 2017 ). Überschreibt eine BV die andere oder haben alle Gültigkeit obwohl sich zwei BVs sich gegeseitig aushebeln mit der Arbeitszeit. Gibt es hierzu Regelungen?

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Community-Antworten (4)

K
Kjarrigan

25.01.2021 um 14:28 Uhr

Eine Neue, die den gleichen Geltungsbereich hat - in Eurem Fall also kfm Angestellte - ersetzt die Ältere. Außer es wäre explizit ein Ausschluss erwähnt..

K
kratzbürste

25.01.2021 um 14:44 Uhr

Da wurde wohl bei der Erstellung der BVs recht oberflächlich gearbeitet. Man muss sich schon Gedanken machen, was den Geltungsbereich gilt. Ich formiliere auch immer die Punkte:"Diese BV ersetzt die BV ......" und/oder "Mitgeltende Betriebsveteinbarungen ...." in neue BVs ein.

C
celestro

25.01.2021 um 14:57 Uhr

"Eine Neue, die den gleichen Geltungsbereich hat - in Eurem Fall also kfm Angestellte - ersetzt die Ältere."

Hier gilt es mMn deutlich genauer hinzugucken. Nur weil bei beiden BVs etwas von kfm. Angestellten steht, löst die Eine noch lange nicht die Andere ab.

R
rtjum

25.01.2021 um 16:11 Uhr

"Hier gilt es mMn deutlich genauer hinzugucken. Nur weil bei beiden BVs etwas von kfm. Angestellten steht, löst die Eine noch lange nicht die Andere ab."

Das sehe ich genauso, zumal es ja scheinbar auch leicht unterschiedliche Regelungstatbestände sind, Gleitzeit deckt evtl nicht den kompletten Bereich der Arbeitszeit ab. wichtig ist ob in den BVen irgendwas bzgl der anderen drin steht und vor allem was!

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