Infomrationen des Wirtschaftsausschusses - muss der WA auch Daten anderer Betriebe (wenn es nur 'Gesamtzahlen' gibt) dem BR zur Verfügung stellen (nach § 34 (3))?
Ist der Wirtschaftsausschuss ein Ausschuss des Betriebsrates im Sinne des §28 BetrVG? und muss der WA auch Daten anderer Betriebe (wenn es nur 'Gesamtzahlen' gibt)) dem BR zur Verfügung stellen (nach § 34 (3))?
Community-Antworten (3)
11.02.2010 um 11:47 Uhr
Informant, der WA ist ein Ausschuss nach § 106 BetrVG, hat aber eine Rechtsstellung, die den Ausschüssen nach § 28 BetrVG entspricht. Und er hat alle Infos an den BR weiterzugeben.
11.02.2010 um 12:02 Uhr
Danke. Ich sehe in § 108 (4) 'Der Wirtschaftsausschuß hat über jede Sitzung dem Betriebsrat unverzüglich und vollständig zu berichten'
- aber wo steht / woraus leitet sich rechtssicher ab, dass Unterlagen des WA dem BR verfügbar zu machen sind?
11.02.2010 um 12:54 Uhr
Informant, daraus, dass der WA einfach Teil des BR ist und keine Schweigepflicht gegenüber dem BR hat. Hast Du den Basiskommentar von Klebe? Da schau mal in RN 7 unter § 108 BetrVG
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