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Ausländerausschuss - Wie wird der gebildet?

B
BrumbärTosca
Jan 2018 bearbeitet

Unser Betriebsrat 11 Mitglieder!

Wie wird ein Ausländerausschuss gebildet? Welche Rechte hat dieser?

7.22108

Community-Antworten (8)

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Erwin

10.02.2010 um 19:47 Uhr

BrumbärTosca

Also auch im Dschungel des BetrVG findet man keinen Ausländerausschuss. Aber der BR kann trotzdem eine Arbeitsgruppe bilden welche sich mit den besonderen Belangen der ausländischen AN/ Koll. befasst.

B
BrumbärTosca

10.02.2010 um 19:56 Uhr

Ja stimmt im BetrVG finden man nichts. Es gibt ja zig verschieden Ausschüsse die gebildet werden können. Meine Frage richtet sich darauf wie wird dieser gewählt bzw. gebildet? Wie viele Mitglieder muss er haben.? Besteht er nur aus Mitgliedern aus dem Betriebsrat oder können AN dazu geholt werden? Ich finde darüber nichts!

Hier mal ein Beispiel was es an Ausschüsse geben kann! Arbeitssicherheitsausschuss, Küchen- und Kantinenausschuss, Personal- und Sozialausschuss, Lohn- und Gehaltsausschuss, Tarifausschuss, Akkord- und Prämienausschuss, Ausschuss Neue Technologien, Ausschuss Aus- und Weiterbildung, Ausschuss Betriebliches Vorschlagswesen, Angestelltenausschuss, Ausschuss gewerbliche Arbeitnehmer, Ausschuss für Frauenfragen und Mutterschutz, Ausschuss für Jugend- und Auszubildendenfragen, Ausländerausschuss, Informationsausschuss, Ausschuss Öffentlichkeitsarbeit, Bildschirm- und EDV-Ausschuss, Montageausschuss, Gleichstellungsausschuss, Festausschuss, Schwerbehindertenausschuss, Umweltausschuss, Notausschuss, Produktbereichsausschuss, Ausschuss für Chancengleichheit, Familie und Beruf, Ausschuss für Kundenorientierung.

L
Lotte

10.02.2010 um 20:23 Uhr

Hallo BrümbärTosca, schau mal in die §§ 28 und 28a BetrVG. Oder hilft das nicht?

B
BrumbärTosca

10.02.2010 um 20:54 Uhr

Hmm, doch schon aber nicht wirklich!

Vielleicht sollte ich meine Frage anders formulieren! Wie bekomme ich ein Mitarbeiter der nicht im Betriebsrat präsent ist, mittels eines Ausschusses rein? Es ist unbedingt wichtig das der Kollege irgendwie an den Beratungen teilnehmen kann und damit auch alle Rechte des Kündigungsschutzes erhält!

T
Tanzbär

10.02.2010 um 20:59 Uhr

Es ist unbedingt wichtig das der Kollege irgendwie an den Beratungen teilnehmen kann und damit auch alle Rechte des Kündigungsschutzes erhält! Als Berater sollte das jederzeit funktionieren, aber Kündigungsschutz ist nicht. Es sei denn, er ist bei der kommenden Wahl mit dabei ...

L
Lotte

11.02.2010 um 09:26 Uhr

BrumbärTosca, einen Weg gibt es, um das alles zu erreichen: Er wird Schwerbehindertenvertreter. ;-)

N
NiemandXXL

11.02.2010 um 09:34 Uhr

Ach so Lotte, so schätzt du also die Arbeit des SBV ein. :-( Wenn man für irgend einen den Kündigungsschutz braucht wird er halt SBV. Ja solch eine Einstellung von BR zu diesem Amt ist mir in meinem Betrieb auch schon unter gekommen.

L
Lotte

11.02.2010 um 11:42 Uhr

Niemand, Du solltest mich besser kennen...und ein wenig Humor sollte nicht schaden. Im übrigen wäre dies dann eine Einstellung einer SBV zur SBV ;-))

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