Erstellt am 10.02.2010 um 07:02 Uhr von Kölner
@Pelikan
Ich kannte mal ein Urteil (finde es aber nicht mehr), dass eine Mindestöffnungszeit von drei Stunden vorsah!
Erstellt am 10.02.2010 um 07:28 Uhr von Nordmann
Naja, es sollte doch zumindest so sein, dass alle Schichten die Möglichkeiten haben während der üblichen Arbeitszeit zu wählen.
Wir öffnen um 04:30 (wegen Nachtschicht) und schliessen um 15:00 Uhr. So haben alle die Chance.
Erstellt am 10.02.2010 um 07:39 Uhr von Pelikan
Hi Kölner,
3 Std. ist ja schon mal ne Ansage.
Kann das noch irgendeiner bestätigen?
Und wie ist es bei Schichtbetrieb?
Schicht beginnt um 14:00 Uhr.
Würde das bedeuten 3 Std ab 14:00 und logischer Weise für die Schicht davor auch 3 Std?
Insgesamt also 6 Std.?
Fragen über Fragen.
Ich hoffe hier die Antworten zu finden.
Erstellt am 10.02.2010 um 07:49 Uhr von rolfo
Mindestöffnungszeiten gibt es nicht, der Wahlvorstand ist aber verpflichtet jedem die Möglichkeit zu geben während der Arbeitszeit zu wählen, kommt also auf die Betriebsgrösse und Organisation an.
Erstellt am 10.02.2010 um 08:12 Uhr von Pelikan
Hmmm, danke rolfo,
aber irgendwie nicht so befriedigend. Theoretisch könnten da ja 15 Min. ausreichend sein.
Was mir persönlich unverhältnismäßig ist.
Hat einer evtl. einen Link zu einem Grundsatzurteil?
Erstellt am 10.02.2010 um 09:10 Uhr von braker
Jetzt habe ich bald einen Herzschlag bekommen. Drei Stunden!
Bei uns wird immer traditionell zwei Stunden gewählt.
Lt. Fitting ist die Wahl nur während der Arbeitszeit gem §3 WO Randnotiz 19 + 21 und § 20 BetrVG 44 durchzuführen mehr nicht.
Ein aktuelles "Grundsatz-"Urteil ist mir nicht bekannt.
Erstellt am 10.02.2010 um 09:14 Uhr von Kölner
@braker
Dann lass bei Dir mal jemanden Klagen und den Wahlvorstand eine extrem kurze Öffnungszeit der Wahllokale verkündet haben.
Da Du mit dem Fitting so beschlagen bist eine ergänzende Frage:
Wenn eine 100%ige Wahlbeteilung vor dem Ende der Öffnungszeit des Wahllokals zu vermelden ist, darf das selbige dann vorzeitig schließen?