Hallo,
wir wollen unsere Wahl an einem Termin in zwei Häusern durchführen - sprich halbtags in einem Gebäude und die restliche Hälfte mit der Wahlurne ins Nachbarobjekt pendeln. Unsere Frage: Dürfen wir das? Im Wahlausschreiben sind die Termine ordentlich angegeben, dass die Urne unbeschädigt bleibt ist auch klar. Nur ob man 2 Wahllokale mit einer Urne bedienen darf nicht.
Danke für die Antwort.
Jan