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Eine Wahlurne für zwei Wahllokale herumtragen - ist das erlaubt?

D
derBlonde
Nov 2016 bearbeitet

Hallo, wir wollen unsere Wahl an einem Termin in zwei Häusern durchführen - sprich halbtags in einem Gebäude und die restliche Hälfte mit der Wahlurne ins Nachbarobjekt pendeln. Unsere Frage: Dürfen wir das? Im Wahlausschreiben sind die Termine ordentlich angegeben, dass die Urne unbeschädigt bleibt ist auch klar. Nur ob man 2 Wahllokale mit einer Urne bedienen darf nicht. Danke für die Antwort. Jan

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Community-Antworten (1)

E
einfachIch

02.02.2006 um 13:28 Uhr

hallo derBlonde,

so richtig sehe ich kein problem darin wenn ihr die wahlurne nebst einwurfschlitz in dem ersten wahllokal versiegelt, das in einem protokoll vermerkt. im zweiten lokal angekommen das siegel auf unversehrtheit überprüft, dieses wieder dokumentiert. nachder wahl im zweiten allerdings wieder versiegeln und dokumentieren, und dann in den ort der stimmauszählung bringen (falls ein anderer) auf alle fälle der, welcher im wahlaushang steht. dort siegel überprüfen und letztmalig protokollieren.

selbst bei zwei wahlurnen, müsste die aus dem ersten wahllokal ja inkl. einwurfschlitz über die zeit der abwesenheit versiegelt werden ! und die zweite beim transport.

so seh ich das.

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