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Dieser Beitrag ist vor 16 Jahren entstanden. Gesetzliche Regelungen und Rechtsprechung können sich seitdem geändert haben.

Doch noch eine Frage

M
Mukke
Jan 2018 bearbeitet

Hallo. Ich habe jetzt neuerdings auch mit dieser Gewerkschaft zu tun. Meine Frage: Braucht man mich als Chef noch, weil ja alles was ich bis jetzt gemacht, übernimmt der Betriebsrat bzw muss der BR zustimmen?????? Ich habe jetzt nach 20 Jahre selbstständigkeit ( 40 Jahre elternlicher Betrieb ) keine Lust mehr. Wo führt das mit der Gewerkschaft noch hin ????? Sie schreibt mir vor, was ich zu tun habe. Am liebsten würde ich sie alle rausschmeißen.

Gruss

4.178010

Community-Antworten (10)

K
Kriegsrat

09.02.2010 um 14:32 Uhr

natürlich bist du als chef noch wichtig und nötig

du musst ja das ganze bezahlen ;-)

G
Galaxy

09.02.2010 um 14:39 Uhr

@Mukke wer ist denn "diese Gewerkschaft"? IGM, IG-BCE, DGB, Ver.di und in welchem Arbeitgeberverband bist du? Und wenn du bis jetzt alles so gemacht hast, dass du als Chef und deine MA zufrieden waren, dann ändert sich ja nix, oder wovor hat du Angst?

J
JePilein

09.02.2010 um 14:42 Uhr

Mukke,

Du hast es wirklich schwer. Kaum hat man(n) sich 20 Jahre an die Monarchie gewoehnt, kommt einem so ein Betriebsrat und erzaehlt einem etwas von Gesetzen, Vorschriften und anderem Warmduscherspiesserzeugs. Ganz ehrlich, frueher war eben wirklich alles besser. Da hat man die Frau einfach an den Haaren gepackt, ins Baumhaus geschleift und Gas gegeben. Heute wollen die umworben werden und bestehen auf Essengehen vor dem Akt. Tse.

Rausschmeissen - wird schwierig. Aber Du hast durchaus Moeglichkeiten. Zum Beispiel kannst Du den Laden einfach schliessen. Das ist praktisch, weil es ohne Laden natuerlich auch keinen Betriebsrat mehr gibt. Aber auch ein wenig riskant, weil Du Dir dann ja einen Job in der freien Wirtschaft suchen musst. Und falls Dein zukuenftiger Chef aehnlich gestrickt ist wie Du ... au weia.

Wenn Deine Arbeitnehmer einen Betriebsrat als noetig erachten und Dir scheinbar ja des oefteren in die Zuegel greifen, kann das eine Aussage ueber die Arbeitnehmer treffen. Oder aber ueber deren Chef. Schon mal letztere Moeglichkeit in Betracht gezogen?

Kopfschuettelnd,

JePilein

D
DonJohnson

09.02.2010 um 18:12 Uhr

@Mukke Ich denke, als Unternehmer sollte man wissen wo GEW und BR Rechte und ihre Pflichten haben. Wenn nciht, mach dich doch mal schlau.

Sowas hier zu schreiben finde ich echt schon mega frech - Vielleicht solltest du dir mal einen Kommentar zum BetrVG gönnen (DKK ist nciht schlecht ;-) ) und diesen studieren

Aber weil es immer wieder gerne zitiert wird hier eine Hilfe für dich - für einen reibungslosen Umgang mit deinem BR ;-)

Informationsblatt für Vorgesetzte von Betriebsratsmitgliedern

Sie haben in Ihrer Gruppe, Abteilung, Schicht usw. ein Mitglied des Betriebsrats. Herzlichen Glückwunsch, dass Sie Mitarbeiter/innen haben, die so viel Vertrauen in der Belegschaft Ihres Betriebs genießen, dass sie in den Betriebsrat gewählt wurden. Mit diesem Informationsblatt wollen wir für Sie zu einer möglichst reibungslosen Zusammenarbeit zwischen Ihnen und „Ihrem“ Betriebsrat beitragen.

Der Auftrag des Betriebsverfassungsgesetzes lautet: Arbeitgeber (und Sie als Erfüllungsgehilfe des Arbeitgebers somit auch) und Betriebsrat arbeiten eng und vertrauensvoll zusammen für das Wohl der Arbeitnehmer/innen und des Betriebs.

Um eventuell bestehende Missverständnisse über die Position des Betriebsrates von vorneherein auszuschließen hat das Bundesarbeitsgericht hierzu ein Urteil gefällt, in welchem es um die grundsätzlich unterschiedlichen Interessen (Interessengegensatz) von Arbeitgeber- und Arbeitnehmerseite geht. Hier ein paar Auszüge aus diesem Urteil: „...Ohne diesen Interessengegensatz wären gesetzliche Regelungen über die Mitwirkung von Arbeitnehmerseite an Entscheidungen des Arbeitgebers gegenstandslos. Auch das Betriebsverfassungsgesetz setzt diesen Interessengegensatz voraus...Im Betrieb hat der Betriebsrat die Interessen der von ihm repräsentierten Belegschaft wahrzunehmen...Anstelle möglicher Konfrontation tritt zwar die Pflicht zur beiderseitigen Kooperation, dennoch bleibt der Betriebsrat Vertreter der Belegschaft gegenüber dem Arbeitgeber. Er ist zu vertrauensvoller Zusammenarbeit, nicht aber dazu verpflichtet, die Interessen der Belegschaft zurückzustellen. Damit obliegt dem Betriebsrat eine „arbeitnehmerorientierte Tendenz“ der Interessenvertretung...“

Sie als Vorgesetzte/r eines BR-Mitglieds sind verpflichtet, „Ihrem“ Betriebsratsmitglied die ungestörte Ausübung seines Betriebsratsamtes zu ermöglichen. Wir haben deshalb im folgenden für Sie die Rechte und Pflichten zusammengestellt, die ein BR-Mitglied gegenüber dem Arbeitgeber und Ihnen als persönlichem Vorgesetzten hat.

1.) Was geht vor: Betriebsratsarbeit oder berufliche Tätigkeit? Das Bundesarbeitsgericht regelt diese Frage ganz klar: Erst kommt die Arbeit für und im Betriebsrat und anschließend der Job. Jeder Betriebsrat hat deshalb einen Anspruch, von seinen beruflichen Verpflichtungen so entlastet/freigestellt zu werden, dass er/sie die Betriebsratsarbeit ordnungsgemäß erledigen kann. Für diese Entlastung müssen Sie sorgen!

2.) Wer entscheidet über den Umfang der Arbeit für den Betriebsrat? Eindeutige gesetzliche Regelung: Nur das einzelne Betriebsratsmitglied selbst! Eine „Genehmigung“ der Betriebsratsarbeit durch den Vorgesetzten, aber auch durch den Betriebsratsvorsitzenden, ist nicht vorgesehen. Würden Sie ein Betriebsratsmitglied (aber auch Jugend- und Auszubildendenvertreter oder Wahlvorstandsmitglied) an der Erfüllung seiner Aufgaben hindern, wäre dies sogar strafbar (Behinderung der betriebsverfassungsrechtlichen Organe wird im Höchstfalle mit Gefängnis bestraft).

3.) Wer entscheidet, wann ein Betriebsratsmitglied seine Aufgaben erledigt? Auch hier die eindeutige Antwort: Nur das einzelne Betriebsratsmitglied selbst! Allerdings: Das Betriebsratsmitglied ist angehalten, auf betriebliche Termine Rücksicht zu nehmen. Im Einzelfall ist die Dringlichkeit der Betriebsratsarbeit entscheidend.

4.) Kann das Betriebsratsmitglied den Arbeitsplatz ohne weiteres verlassen? Im Prinzip ja. Es muss sich allerdings so ab- und wieder zurückmelden, wie man das in Ihrem Betrieb allgemein tut, wenn ein Mitarbeiter seinen Arbeitsplatz verlässt. Wenn es Schwierigkeiten gibt, vereinbaren Sie mit dem Betriebsratsmitglied, wie Ab- und Rückmeldung stattfinden sollen.

5.) Was gehört alles zur Betriebsratsarbeit? Der häufigste Irrtum ist, dass Betriebsratsarbeit nur die Teilnahme an den Betriebsratssitzungen bedeutet. Zur Betriebsratsarbeit gehören aber z.B. auch Teilnahme an Gesprächen mit dem Arbeitgeber, Teilnahme an Betriebsbesichtigungen, Aufsuchen von Arbeitnehmern an ihrem Arbeitsplatz, Teilnahme an Gesprächen mit Gewerbeaufsichtsamt, Berufsgenossenschaften, Gewerkschaften, Betriebsärzten oder sonstigen Institutionen, Teilnahme an Arbeitsschutzausschusssitzungen des Betriebs, Teilnahme an Sitzungen von Arbeitsgruppen und Ausschüssen des Betriebsrats, Sprechstunden, Personalgespräche, Vorbereitung von Betriebsratssitzungen, Arbeit im Betriebsratsbüro, Lektüre von Gesetzen, Verordnungen und Fachzeitschriften, Beschaffung von Informationen für die Betriebsratsarbeit, z.B. im Internet, Besuch von Betriebsratsfortbildungen und Seminaren usw.

Sie sehen: Die rechtlichen Vorgaben sind eindeutig. Wir empfehlen Ihnen: Sehen Sie in „Ihrem Betriebsratsmitglied“ Ihren Partner, der wie Sie größtes Interesse am Wohl der Arbeitnehmer und Ihres - gemeinsamen - Betriebs hat.

Quelle: IG Metall

W
WAFTeam

09.02.2010 um 18:56 Uhr

Lieber DonJohnson,

schön, dass Sie immer wieder auf diesen Text der IG Metall hinweisen. Ursprüglich stammt dieser Text von der W.A.F. unter dem Namen "Informationsblatt für Vorgesetzte von Betriebsratsmitgliedern". Wir haben die IG Metall darauf schon hingewiesen.....

Anbei der Schriftwechsel:

Sehr geehrter Herr Lütgenau,

selbstverständlich werden wir gerne eine Quellenangabe einfügen. Wir hätten dies gerne auch schon vorher getan, waren nur nicht darüber informiert, dass das Infoblatt im Ursprung von Ihnen stammt. Wir haben es von einem Betriebsratsgremium zur Verfügung gestellt bekommen und gingen davon aus, das diese Betriebsräte es selbst erstellt haben.

Freundliche Grüße

Michael Bode Online Redaktion der IG Metall Verwaltungsstelle Bremerhaven

WAF Institut AG-mail schrieb:

Sehr geehrter Herr Bode,

wir freuen uns, dass die IG Metall (Verwaltungsstelle Bremerhafen) unser "Informationsblatt für Vorgesetzte von Betriebsratsmitgliedern" so toll findet, dass Sie es jetzt selbst schon verwendet und im Internet unter

http://www2.igmetall.de/homepages/bremerhaven/file_uploads/informationsblattfrvorgesetztevonbetriebsratsmitgliedern.doc

als Download zur Verfügung stellt.

Über eine Quellenangabe hätten wir uns trotzdem gefreut. Aber egal, schließlich geht es um die Sache und da ziehen ja alle am gleichen Strang.

Mit freundlichen Grüßen

Christian Lütgenau

W.A.F. Institut für Betriebsräte-Fortbildung AG Eugen-Friedl-Str. 6 82340 Feldafing Tel: 08157 4000 Fax: 08157 996 90 E-Mail: mail@waf-seminar.de Internet: http://www.waf-seminar.de http://www.betriebsrat.com

Registergericht: München HRB 163703 zertifiziert nach: DIN EN ISO 9001:2008

D
DonJohnson

09.02.2010 um 19:14 Uhr

Liebes WAFTeam Danke für die Aufklärung. Da haben wir doch echt mal einen Grund Stolz zu sein auf die WAF, gell? ;-))) Dann übernehmen SIE auch bitte die Ergänzung von nicoline und stellen es doch selber hier online - so mit gold farbenen Button oder so! Das wäre doch mal was! Oder verlinkt es mit dem Wort AG / Vorgesetzter... sonst verlinken SIE doch auch immer alles ;-)))

LG Der LIEBE HERR DJ

P.S. Schon interessant, dass es IHNEN nach jetzt gefühlten 1258871425 Wiederholungen aufgefallen ist ;-))) Nichts für ungut - das kann man echt leicht übersehen ;-)))

D
DerAlteHeini

09.02.2010 um 22:54 Uhr

Mukke So ist es im Leben, es gibt neben diversen Verbänden die ihre Mitglieder vertreten eben auch Arbeitgeberverbände die die Interessen der Arbeitgeber vertreten und Arbeitnehmervertretungen die die Interessen der Arbeitnehmer vertreten. Das ist Demokratie. Wem die Demokratie nicht gefällt kann ja auswandern.

D
DonJohnson

10.02.2010 um 00:13 Uhr

@DAH habe schon lange nciht mehr so was tolles von dir gelesen wie jetzt ;-)))

Ich bin da sowas von deiner Meinung ;-)))))

P
peters

10.02.2010 um 00:27 Uhr

Außerdem glaube ich, kein Bertriebsrat wird es sich zum Ziel machen, den eigenen Betrieb zugrunde zu richten, um dann auf der Straße zu sitzen.

Es gibt Gesetze, die im Arbeitsrecht zu beachten sind und der BR hat die Aufgabe, auf deren Einhaltung zu achten. Wer sich an die Gesetze hält, braucht eigentlich einen BR nicht zu fürchten, oder ?

D
DonJohnson

10.02.2010 um 00:34 Uhr

@Peters Außerdem glaube ich, kein Bertriebsrat wird es sich zum Ziel machen, den eigenen Betrieb zugrunde zu richten, um dann auf der Straße zu sitzen. Das kann er auch nicht!!!

Es gibt Gesetze, die im Arbeitsrecht zu beachten sind und der BR hat die Aufgabe, auf deren Einhaltung zu achten. Könntest du mir diese mal zeigen?

Wer sich an die Gesetze hält, braucht eigentlich einen BR nicht zu fürchten, oder ? Hmmmm, der BR wacht nciht über alle Gesetze... und ja, doch, irgendwie werden die Direktionsrechte des AGdurch einen BR schon eingeschränkt - un dja wenn man Geld aus geben fürchten nennt, muß der AG einen BR "fürchten" aber auch nur, weil er meist nicht zur vertrauensvollen Zusammenarbeit bereit ist ;-)))

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